Hi Purodha, so sauer, da� du auf globale wechselst um uns zu informieren ???
>Ich habe nicht uebel Lust, den Denic vor den Kadi zu zerren. Imho ist es
>grundgesetzwidrig, wenn der Denic als Monopolist bestimmte Personen dis-
>kriminiert, und das tut er, indem es:
> - vorschreibt, dass Domain-Inhaber ein Telefon haben mussen
So weit ich wei� kann man auch eine falsche Telefonnummer angeben. Wird
wenn �berhaupt nur vom Provider, hier also HS, �berpr�ft.
Die Ver�ffentlichung der selbigen geschieht doch neuerdings [eben] nicht
mehr. Michael, richtig ? Ob man sie trotzdem immer noch angeben mu�, wei�
ich nicht.
Sonst frag auf der Denic-Liste. Im Moment findet Kritik da auf jeden Fall
Beachtung.
> Moeglicherweise ist auch grundrechtswidrig, dass das Denic:
> - vorschreibt, dass Domain-Inhaber nicht ihre Postfach Adresse als
>Anschrift verwenden duerfen.
Im Gegenteil. Ist wahrscheinlich gesetzlich vorgschrieben, damit man halt
auch verklagt werden kann. �hnlich wie bei der Pflicht zum Impressum.
Ansonsten mu� man die Domain �ber einen Anwalt registrieren. Meines
Wissens lehnen da� aber Anw�lte und auch Notare ab und gibt es auch keinen
bekannten erfolgreichen Fall. Ansonsten w�re das ebenfalls was f�r die
Denic-Liste.
Viele Gr��e
Alexander
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