Ceres <[EMAIL PROTECTED]> schrieb am 08.09.2001
C> Es folgtz eine ungew�hnlich kurez Antwort, weil meine lange Antwort gerade
C> im Datennirvana verschwunden ist und ich keine Lust habe alles noch mal zu
C> schreiben ... :-((
Sch...ade
>>Aber ich kenne etliche Gesellschaften / Vereine, die als
>>Adresse einen Notar (als Treuhaender) nutzen.
C> Postadresse oder Domainadresse ?
Ne, bei Behoerden und Gerichten, Kammern, etc.
also letztentlich Post.
>>C> Anwalt war doch Denics Idee.
>>?? Kannst Du da ein klein bischen mehr Zusammenhang liefern?
C> das mit dem anwalt ist denics l�sungsvorschlag /antwort auf die oft gestellte
C> postfachfrage, siehe deren faq und siehe mailinglistenarchiv
Oh ja, ich werde da mal reingucken.
Nichtdestotrotz halte ich auch das fuer grundrechtswidrig.
Ich bin mir naemlich _ziemlich_ sicher, dass nur der Gesetzgeber
und Gerichte einen Anwalts- oder Notar_zwang_ erlassen koennen.
Und eine weitere verbotene Ungleichbaehandlung waere damit auch
verbunden: Postfachinhaber muessten einen Anwalt bezahlen ?
Andere nicht ?
Es muss jedem freigestellt sein, ob er sein Post ueber
Postfach bekommen will oder nicht.
Themenwechsel - ich habe inzwischen gesehen, dass die
Telefonummern von der Denic in der Tat nicht mehr veroeffentlicht
werden. Damit gibt es keinen Grund mehr fuer das Denic,
Telefonnummern zu speichern und diese Speicherung sowie der
Wunsch danach, Telefonnummern zu erfahren, stehen im Konflikt
mit dem Bundesdatenschutzgesetz, das mimimalistische Datenerhebung
vorschreibt. Telefonnummern sind damit also schon per Gesetz
zur optionalen INformation geworden und damit darf man nach
gaengiger Rechtsprechung, um sich den moeglicherweise
unangenehmen Folgen der ausdrucklichen Verweigerung zu entziehen,
auch unsinnige oder falsche Angaben machen, ohne, dass das
negative Folgen fuer den Falsch-Angebenden haben darf.
Gruesse von Purodha - e-mail: <[EMAIL PROTECTED]>
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