J�rg <[EMAIL PROTECTED]> schrieb am 09.10.2001

> jetzt gibt's doch noch ein Problem, weil ich n�mlich zwei
> Gesch�ftsanteile haben wollte. Nach dem Anmeldeformular m��te ich dann
> (n-1)*256+64, also 320 EUR einzahlen, was keinen Sinn ergibt
> (jedenfalls nach der Satzungs�nderung nicht mehr).

Ja.

> Ich gehe mal davon aus, die 64 EUR sind die Beitrittsgeb�hr, die in
> der aktuellen Satzung noch vorgesehen ist.

Mit Wirkung von der Eintragung der modifizierten Satzung an, oder
so.  Uwe Mueller wird's ganz genau wissen.

> Da ich die GAs zu 10%
> einzahlen mu�, mu� ich also mindestens .1*2*256+64 = 115.20 EUR
> einzahlen.

Nee, das mit dem 10%igen Einzahlen ist mit der Reduzierung der GA
auf 64 Euro entfallen.

Also:

> Und da das nur ein Mindestbetrag ist, zahle also einfach jeden GA zu
> 12.5% ein und komme dann auf .125*2*256+64 = 128 EUR :)
ist verkehrt, und darum :-)
> Irgendwelche Einw�nde?
Ja.

Wie Handhaben, muessen die Vorstaende wissen.  Entweder 2*64 Euro
einzahlen (oder vielleicht warten, und dann ...) oder jetzt 10%
von 2*256 Euro, vermute ich mal.

Gruesse von Purodha - e-mail: <[EMAIL PROTECTED]>


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