moin, moin J�rg,

Tuesday, October 09, 2001, 12:04:52 AM, you wrote:

> jetzt gibt's doch noch ein Problem, weil ich n�mlich zwei
> Gesch�ftsanteile haben wollte. Nach dem Anmeldeformular m��te ich dann
> (n-1)*256+64, also 320 EUR einzahlen, was keinen Sinn ergibt
> (jedenfalls nach der Satzungs�nderung nicht mehr).

das gibt keinen Sinn mehr, richtig.
Ich meine mich auch zu erinnern, geschrieben zu haben, das wir das
nicht mehr so handhaben.

> Ich gehe mal davon aus, die 64 EUR sind die Beitrittsgeb�hr, die in
> der aktuellen Satzung noch vorgesehen ist. Da ich die GAs zu 10%
> einzahlen mu�, mu� ich also mindestens .1*2*256+64 = 115.20 EUR
> einzahlen.

Die 64 Euro sind der Gesch�ftsanteil, nicht die Beitrittsgeb�hr. Einen
Gesch�ftsanteil bekommst du beim Austritt unter Ber�cksichtigung der
Gewinne/Verluste wieder zur�ck, eine Beitrittsgeb�hr nicht.
Es gibt auch keine Beitrittsgeb�hr bei uns, nur einen monatlichen
Mitgliedsbeitrag.

Sorry, das ich da so pingelig bin, aber rechtlich hat das alles
u.U. unterschiedliche Bedeutungen.


> Und da das nur ein Mindestbetrag ist, zahle also einfach jeden GA zu
> 12.5% ein und komme dann auf .125*2*256+64 = 128 EUR :)

> Irgendwelche Einw�nde?

ja ;-) du zahlst bei zwei  Gesch�ftsanteilen 128 Euro, die Ratenzahlung
f�llt weg. Wir handhaben es schon so, entsprechend der �nderungen in
der Satzung, die wir beschlossen haben. Da wir uns alle einig sind,
k�nnen wir das so machen. Die �nderungen in der Satzung sind aber erst
g�ltig, wenn Sie vom Registergericht eingetragen sind. So lange bleibt
auch die Nachschu�pflicht von 256 Euro bestehen, das geht rechtlich
nicht anders.

Wenn du jetzt Mitglied wirst, haftest du noch, wie wir alle, f�r 256
EURO. Daher haben wir auch die M�glichkeit geschaffen, jetzt hosten
und sp�ter Mitglied werden.

alles klar?

gruss
uwe







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