Hallo,
in der Satzung steht in �5/Abs.1 etwas von Eintrittsgeld. "�ber die H�he
des Eintrittsgelds entscheidet die Generalversammlung".
Bevor ich nun endgg�ltig meine Beitrittserkl�rung abgebe, wollte ich
wegen diesem Punkt nochmal nachfragen.
Habe n�mlich keine rechtsberater, die mich vor stolperfallen warnen ;-)
Also, hat die GV ein solches bereits festgelegt, wenn ja wie hoch, etc.
?
Dies hat ja AFAIK nichts mit den Genossenschaftsanteilen zu tun.
Danke,
Peter
-- 
Peter Niederlag
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