Hallo, in der Satzung steht in �5/Abs.1 etwas von Eintrittsgeld. "�ber die H�he des Eintrittsgelds entscheidet die Generalversammlung". Bevor ich nun endgg�ltig meine Beitrittserkl�rung abgebe, wollte ich wegen diesem Punkt nochmal nachfragen. Habe n�mlich keine rechtsberater, die mich vor stolperfallen warnen ;-) Also, hat die GV ein solches bereits festgelegt, wenn ja wie hoch, etc. ? Dies hat ja AFAIK nichts mit den Genossenschaftsanteilen zu tun. Danke, Peter -- Peter Niederlag Neuer Sandberg 9 * 31535 Neustadta.Rbge. * Fon:05036/924101 * Fax:05036/924105 +++ neu +++ http://www.varietour.de, die Top-Kleinkunst-Abendveranstaltung +++ neu +++ http://www.theater-kopflos.de, das Improensemble in Hannover http://www.clown-goli.de, Clown-Comedy-Jonglage-Animation http://www.hand-greiflich.de, Team hand-greiflich Sozialtraining
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