Hi Peter,

> in der Satzung steht in �5/Abs.1 etwas von Eintrittsgeld. "�ber die H�he
> des Eintrittsgelds entscheidet die Generalversammlung".

in der letzten Generalversammlung wurde dieser Punkt gestrichen. Die neue
Satzung ist zwar noch nicht g�ltig, l�uft aber gerade durch die Instanzen.

Derzeit betr�gt das Eintrittsgeld noch 32 Euro, wird aber nicht f�llig
gesetellt. Nur im Konkursfall k�nnten die Gl�ubiger es einfordern. Sobald
die neue Satzung aber durch ist, nicht mehr. 

Alles Gute w�nscht
        Michael

-- 
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