Ceres <[EMAIL PROTECTED]> schrieb am 01.01.2002

> Was geschieht eigentlich mit den eingezahlten GAs ?

Sie bleiben in der Buchfuehrunge erhalten, und

> Und R�ckzahlung eines GAs bei Asutritt ?

Korrekt, erfolgt in einem z.T. gesetzlich und sonst per Satzung
vorgeschriebenen Verfahren / Zeitrahmen, der ist relativ lang,
was nicht zu vermeiden ist.

> Aus der R�cklage oder aus dem
> Jahresgewinn, sofern es einen gibt (und wenn nicht ?) ?

Es gibt nur eine "Kasse", (ges. Ruecklage geht da nicht, das
waere wahrscheinlich sogar strafbar, zumindesten kaufmaennisch
unkorrekt. Vielleicht koennte man eine Risikorueckstellung fuer
unerwartete Austritte bilden, spaeter mal, anstelle von
Ausschuettungen von Ueberschuessen, wenn wir das beschliessen
sollten - daraus koennte man das dann entnehmen. Ob sowas aber
sinnvoll ist, muessen die Fachleute entscheiden. Kommt
wahrscheinlich auf Verzinsung versus steuerliche Behandlung an,
falls es ueberhaupt zulaessig sein sollte)


Gruesse von Purodha - e-mail: <[EMAIL PROTECTED]>


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