Ceres <[EMAIL PROTECTED]> schrieb am 01.01.2002 > Was geschieht eigentlich mit den eingezahlten GAs ?
Sie bleiben in der Buchfuehrunge erhalten, und > Und R�ckzahlung eines GAs bei Asutritt ? Korrekt, erfolgt in einem z.T. gesetzlich und sonst per Satzung vorgeschriebenen Verfahren / Zeitrahmen, der ist relativ lang, was nicht zu vermeiden ist. > Aus der R�cklage oder aus dem > Jahresgewinn, sofern es einen gibt (und wenn nicht ?) ? Es gibt nur eine "Kasse", (ges. Ruecklage geht da nicht, das waere wahrscheinlich sogar strafbar, zumindesten kaufmaennisch unkorrekt. Vielleicht koennte man eine Risikorueckstellung fuer unerwartete Austritte bilden, spaeter mal, anstelle von Ausschuettungen von Ueberschuessen, wenn wir das beschliessen sollten - daraus koennte man das dann entnehmen. Ob sowas aber sinnvoll ist, muessen die Fachleute entscheiden. Kommt wahrscheinlich auf Verzinsung versus steuerliche Behandlung an, falls es ueberhaupt zulaessig sein sollte) Gruesse von Purodha - e-mail: <[EMAIL PROTECTED]> _______________________________________________ Global mailing list [EMAIL PROTECTED] http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global
