Hi Purodha,
> > Knallhart: wer jetzt austritt bekommt keinen Pfennig zur�ck, da bis
> > jetzt alles Geld in die Gr�ndung investiert werden musste.
>
> Verstaendnisfrage: Es gibt also nicht den eingelegten GA zurueck,
> sondern dessen anteiligen aktuellen Buchwert (also "Restwert"
> nach Ausgaben wie aktuell; oder GA plus "Gewinnanteil" wenn ein
> Ueberschuss da ist, der noch nicht verwandt oder rueckverguetet
> worden ist, die gesamte eG also gerade buchmaessig mehr wert ist,
> als die Summe der GA) ?
Darum schreibe ich doch immer diesen Roman:
"... wird nach Austritt, zuz�glich Gewinnzuschreibungen, abz�glich
Verlustabschreibungen, zur�ckgezahlt."
> Ich gestehe beschaemt, dass ich mich seinerzeit mit dieser Frage
> nicht genau genug beschaeftigt hatte.
>
> Was ich weiss, ist, dass wie die Verteilung / Verwendung der
> Ueberschuesse fuer spaeter Beschlussfassungen relativ offen
> gelassen hatten.
Es liegt kein echter �berschuss vor, solange nicht die Buchwerte der GAs
wieder erreicht sind, daher wird vorher auch nichts ausgesch�ttet,
nichtmal Arbeit wird nach der derzeitigen Regel vorher bezahlt.
Alles Gute w�nscht
Michael
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