Benni Bärmann <[EMAIL PROTECTED]> kommentiert folgenden Absatz: http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10 > (10) > Alle Blog-Beiträge werden von ihren jeweiligen Urhebern zur > uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Sie dürfen beliebig verbreitet, > genutzt und verändert werden, auch für kommerzielle Zwecke und auch ohne > Namensnennung, in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen > Rechtsordnung möglich ist. Die Beiträge sind damit gemeinfrei ("public > domain"). Gleichwohl freuen wir uns über eine Quellenangabe und andere > Hinweise auf den Blog keimform.de.
Kommentar: http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10.1 (10.1) Die Lizenz widerspricht jetzt der GFDL, wie sie hier bei OT defaultmässig existiert. Kann man das als Doppellizensierung ansehen? Dann gäbs ja kein Problem.
