Benni Bärmann <[EMAIL PROTECTED]> kommentiert folgenden Absatz:

http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10
> (10)
> Alle Blog-Beiträge werden von ihren jeweiligen Urhebern zur
> uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Sie dürfen beliebig verbreitet,
> genutzt und verändert werden, auch für kommerzielle Zwecke und auch ohne
> Namensnennung, in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen
> Rechtsordnung möglich ist. Die Beiträge sind damit gemeinfrei ("public
> domain"). Gleichwohl freuen wir uns über eine Quellenangabe und andere
> Hinweise auf den Blog keimform.de.

Kommentar:
http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10.1
(10.1)
Die Lizenz widerspricht jetzt der GFDL, wie sie hier bei OT defaultmässig
existiert. Kann man das als Doppellizensierung ansehen? Dann gäbs ja kein
Problem.

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