Hi!

NeoGeo, an Austrian game development company released their game "Der Clou"
under the following license, and claims that it is OpenSource. But I am not
quite sure about the OpenSource compliance, so I would like to hear your
comments about it.

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DER CLOU! GEHT OPEN SOURCE
  Der Clou! ist nun als Open Source Projekt erh�ltlich
  Nach einiger Vorbereitungszeit, die etwas l�nger als
  geplant gedauert hat, ist am 11. Juli 2000 Der Clou! als
  vollst�ndiges Open Source Projekt online gegangen. Die
  Abwicklung erfolgt �ber das neo Forum und die
  unabh�ngige Fanpage www.clou2.de.
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Allgemeine �ffentliche Lizenzbestimmungen


Lizenznehmer:
Zum Lizenznehmer wird jeder, der die vom Lizenzgeber zur Verf�gung gestellten
Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Musik etc.) des Produktes verbreitet und/oder 
ver�ndert.     

Lizenzgeber: 
neo Software Produktions GmbH
Wienerbergstra�e 9/1
A-1100 Wien
�sterreich

I.
Allgemeines

Produkt: Ein Computer- Onlinespiel mit dem (Arbeits-)Titel "Xxxxxx" f�r Windows 
95/98/NT, 
Windows 2000 und kompatible Computer Systeme, basierend auf anh�ngigem Konzept.

Gegenstand der Lizenz ist die �ffentliche Weiterentwicklung und Ver�nderung des 
Produktes 
durch Lizenznehmer.


II.
Verg�tung

Der Lizenzgeber erh�lt f�r die zur Verf�gungstellung des Produktes keinerlei Verg�tung.

Der Lizenzgeber erh�lt bei Fertigstellung durch Lizenznehmer innerhalb von 14 
Kalendertagen 
nach Fertigstellung eine Kopie aller ver�nderten oder f�r das Produkt neu erstellten 
Unterlagen 
(Sourcecodes, Grafiken, Grafik Rohdaten) sowie ein lauff�higes Master der neuen 
Version f�r 
seinen eigenen Bedarf an seine offizielle Email Adresse "[EMAIL PROTECTED]" mit dem 
Betreff 
"Open Source" und dem Produktnamen.

Jede durch Lizenznehmer erstellte Version muss in zwei Versionen kostenlos und 
�ffentlich 
zug�ngig gemacht werden:

� Binary Distribution:
Enth�lt ein installierbares Master UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC 
Datei.

� Developer's Distribution:
Enth�lt alle Sourcecodes, alles Bild und Ton Material das zur Weiterentwicklung 
verwendet 
wurde UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.

 III.
Rechte und Pflichten

Der Lizenzgeber �bertr�gt den Lizenznehmern r�umlich und zeitlich unbeschr�nkt das 
nicht 
exklusive Recht, die unter diese Bestimmungen fallenden Versionen des Produktes zur 
G�nze 
auf Datentr�gern jeder heute (insbes., jedoch nicht nur, CD-ROM, DVD, CD-V, Laserdisc 
usw.) 
und zuk�nftig technisch realisierbaren Konfiguration (insbes., jedoch nicht nur 
PC-Chip, 
Diskette, magnetooptische Speicher, Band, Online usw.) umfassend und ausschlie�lich 
nichtkommerziell 
zu vervielf�ltigen und/oder zu verbreiten, und zwar in jeder heute und zuk�nftig 
technisch m�glichen 
Form sowie das nicht exklusive Recht, die Versionen der Produktion zur G�nze 
ausschlie�lich 
unentgeltlich in jeder heute und k�nftig technisch m�glichen Art (insbes., jedoch 
nicht nur 
Online, �ber das Internet oder sonstige Netzwerke, Online-Dienste, CD-ROM oder 
�hnliche 
Multimedia-Tr�ger usw.) zu verbreiten.

Lizenznehmer d�rfen den urspr�nglichen Namen des Produktes nicht ver�ndern und die 
neuen Versionen
ausschlie�lich durch Zus�tze kenntlich machen.

Beispiel Original Name:
Der Clou!

Beispiele Versions Name:
Der Clou! - Windows Version V1.0
Der Clou! - Beute f�r Alle...

Lizenznehmer m�ssen in jeder Version in der branchen�blichen Form auf den Lizenzgeber 
hinweisen. 
Ausschlie�lich hierf�r ist den Lizenznehmern die Benutzung der Wortbildmarke "neo" des 
Lizenzgebers 
bis auf Widerruf gestattet. 

Die Vermerke "basierend auf der Originalversion von neo Software" und 
"Details dar�ber finden Sie unter www.neo.at" m�ssen deutlich lesbar im 
Installationsteil und nach 
dem Start des Produktes am Bildschirm dargestellt werden. Eine inhaltlich unver�nderte 
�bersetzung dieser 
Phrasen in andere Sprachen ist zul�ssig.


IV.
Gew�hrleistung und Haftung

In keinem Fall kann der Lizenzgeber f�r irgendwelche Sch�den, Folgesch�den, 
Forderungen etc. haftbar 
gemacht werden, die durch die von Lizenzgeber erstmals ver�ffentlichte Version oder 
eine durch Lizenznehmer 
erstellte Version des Produktes entstanden sind. Im zweiten Falle sind die 
Lizenznehmer verpflichtet, den 
Lizenzgeber vollkommen schadlos zu halten.


 V.
Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik �sterreich.

Gerichtsstand ist Wien.
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Many greetings,
-- 
~ Philipp G�hring              [EMAIL PROTECTED]
~ http://www.futureware.at/       ICQ UIN: 6588261
~ "Hat du Abk�rzungen, mut du *Quick nehmen!"

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