Hi!
NeoGeo, an Austrian game development company released their game "Der Clou"
under the following license, and claims that it is OpenSource. But I am not
quite sure about the OpenSource compliance, so I would like to hear your
comments about it.
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DER CLOU! GEHT OPEN SOURCE
Der Clou! ist nun als Open Source Projekt erh�ltlich
Nach einiger Vorbereitungszeit, die etwas l�nger als
geplant gedauert hat, ist am 11. Juli 2000 Der Clou! als
vollst�ndiges Open Source Projekt online gegangen. Die
Abwicklung erfolgt �ber das neo Forum und die
unabh�ngige Fanpage www.clou2.de.
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Allgemeine �ffentliche Lizenzbestimmungen
Lizenznehmer:
Zum Lizenznehmer wird jeder, der die vom Lizenzgeber zur Verf�gung gestellten
Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Musik etc.) des Produktes verbreitet und/oder
ver�ndert.
Lizenzgeber:
neo Software Produktions GmbH
Wienerbergstra�e 9/1
A-1100 Wien
�sterreich
I.
Allgemeines
Produkt: Ein Computer- Onlinespiel mit dem (Arbeits-)Titel "Xxxxxx" f�r Windows
95/98/NT,
Windows 2000 und kompatible Computer Systeme, basierend auf anh�ngigem Konzept.
Gegenstand der Lizenz ist die �ffentliche Weiterentwicklung und Ver�nderung des
Produktes
durch Lizenznehmer.
II.
Verg�tung
Der Lizenzgeber erh�lt f�r die zur Verf�gungstellung des Produktes keinerlei Verg�tung.
Der Lizenzgeber erh�lt bei Fertigstellung durch Lizenznehmer innerhalb von 14
Kalendertagen
nach Fertigstellung eine Kopie aller ver�nderten oder f�r das Produkt neu erstellten
Unterlagen
(Sourcecodes, Grafiken, Grafik Rohdaten) sowie ein lauff�higes Master der neuen
Version f�r
seinen eigenen Bedarf an seine offizielle Email Adresse "[EMAIL PROTECTED]" mit dem
Betreff
"Open Source" und dem Produktnamen.
Jede durch Lizenznehmer erstellte Version muss in zwei Versionen kostenlos und
�ffentlich
zug�ngig gemacht werden:
� Binary Distribution:
Enth�lt ein installierbares Master UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC
Datei.
� Developer's Distribution:
Enth�lt alle Sourcecodes, alles Bild und Ton Material das zur Weiterentwicklung
verwendet
wurde UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.
III.
Rechte und Pflichten
Der Lizenzgeber �bertr�gt den Lizenznehmern r�umlich und zeitlich unbeschr�nkt das
nicht
exklusive Recht, die unter diese Bestimmungen fallenden Versionen des Produktes zur
G�nze
auf Datentr�gern jeder heute (insbes., jedoch nicht nur, CD-ROM, DVD, CD-V, Laserdisc
usw.)
und zuk�nftig technisch realisierbaren Konfiguration (insbes., jedoch nicht nur
PC-Chip,
Diskette, magnetooptische Speicher, Band, Online usw.) umfassend und ausschlie�lich
nichtkommerziell
zu vervielf�ltigen und/oder zu verbreiten, und zwar in jeder heute und zuk�nftig
technisch m�glichen
Form sowie das nicht exklusive Recht, die Versionen der Produktion zur G�nze
ausschlie�lich
unentgeltlich in jeder heute und k�nftig technisch m�glichen Art (insbes., jedoch
nicht nur
Online, �ber das Internet oder sonstige Netzwerke, Online-Dienste, CD-ROM oder
�hnliche
Multimedia-Tr�ger usw.) zu verbreiten.
Lizenznehmer d�rfen den urspr�nglichen Namen des Produktes nicht ver�ndern und die
neuen Versionen
ausschlie�lich durch Zus�tze kenntlich machen.
Beispiel Original Name:
Der Clou!
Beispiele Versions Name:
Der Clou! - Windows Version V1.0
Der Clou! - Beute f�r Alle...
Lizenznehmer m�ssen in jeder Version in der branchen�blichen Form auf den Lizenzgeber
hinweisen.
Ausschlie�lich hierf�r ist den Lizenznehmern die Benutzung der Wortbildmarke "neo" des
Lizenzgebers
bis auf Widerruf gestattet.
Die Vermerke "basierend auf der Originalversion von neo Software" und
"Details dar�ber finden Sie unter www.neo.at" m�ssen deutlich lesbar im
Installationsteil und nach
dem Start des Produktes am Bildschirm dargestellt werden. Eine inhaltlich unver�nderte
�bersetzung dieser
Phrasen in andere Sprachen ist zul�ssig.
IV.
Gew�hrleistung und Haftung
In keinem Fall kann der Lizenzgeber f�r irgendwelche Sch�den, Folgesch�den,
Forderungen etc. haftbar
gemacht werden, die durch die von Lizenzgeber erstmals ver�ffentlichte Version oder
eine durch Lizenznehmer
erstellte Version des Produktes entstanden sind. Im zweiten Falle sind die
Lizenznehmer verpflichtet, den
Lizenzgeber vollkommen schadlos zu halten.
V.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik �sterreich.
Gerichtsstand ist Wien.
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Many greetings,
--
~ Philipp G�hring [EMAIL PROTECTED]
~ http://www.futureware.at/ ICQ UIN: 6588261
~ "Hat du Abk�rzungen, mut du *Quick nehmen!"