une info de guillaumetux qui a l'air d'etre interessante.
en tout cas elle est trop compliquee pour que j'y comprenne qqchose,
donc potentiellement interessante :)
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   1. eCH (Markus Jordi)
   2. Re: eCH (Dietrich Feist)

--__--__--

Message: 1
Date: Wed, 31 Jul 2002 00:08:32 +0200
From: Markus Jordi <[EMAIL PROTECTED]>
To: [EMAIL PROTECTED]
Subject: [wilhelmtux-discussion] eCH

Hallo Z�me

Nun die Sommerferien sind wohl vielerorts noch nicht fertig (jedenfalls 
bei mir) und es stehen schon wieder Termine und Arbeiten an.

Als erstes hat das ISB (Informatikstrategieorgan des Bundes) eCH (zu 
gr�ndender Verein f�r die Festlegung von Standards f�r das eCovernment) 
  unter http://www.ech.ch/ eine Homepage spendiert (auf jeden Fall einen 
Blick wert, besonders die Dokumente und Mitgliederliste).

Weiter steht noch die Diskussion des Statutenentwurfs an, f�r welchen 
wir bis am 9. August 2002 Stellung beziehen k�nnen. Ich habe diese als 
PDF unter http://www.timak.ch/ech/eCH_Statuten-Entwurf.pdf (700kB) und 
als ZIP unter http://www.timak.ch/ech/eCH_Statuten-Entwurf.zip (330kB) 
zur Lekt�re bereit. Ich schlage vor, dass wir einmal unsere Ziele und 
Interessen f�r eCovernment-Standards zu formulieren. Dazu ein paar 
Fragen, die uns auf diesen Weg bringen:
- Was sind unsere Ziele von eCovernment-Standards?
- Wie k�nnen wir unsere Ziele und Ideen unter die Leute resp. in diesen 
Verein eCH einbringen?
- Wie muss der Statuten-Entwurf angepasst werden, damit unsere Ziele 
auch umgesetzt werden k�nnen?

Besonders kritisch erachte ich den Art.41, der das geistige Eigentum 
anspricht zusammen mit Art.3, der die Leistung von eCH beschreibt. 
Sollte nicht eCH allgemeine und freie Standards festlegen oder 
bestehende �bernehmen (z.B. vom W3C), die von allen frei verwendet 
werden k�nnen. Produkte und Dienstleistungen k�nnten von eCH 
zertifiziert werden, um zu zeigen, dass die eCH-Standards eingehalten sind.
Leider bin ich kein Jurist, kann mir aber in der aktuellen Formulierung 
vorstellen, dass jemand sich ein propriet�res Produkt resp. eine 
propriet�re Referenzl�sung standardisieren l�sst, dieses restriktiv 
sch�tzt und sich somit eine monopolartige Position schaffen resp. auch 
st�rken kann.
Ich w�re froh, wenn sich jemand aus juristischer Sicht den Entwurf unter 
die Lupe nimmt und L�cken/Fehlendes sucht, welche das obenstehende 
Szenario zulassen resp. nach Formulierungen sucht wie generell ein 
solches Szenario verhindert werden kann.

Die freie Diskussion ist hiermit er�ffnet. Ich werde versuchen, dass ich 
noch diese Woche ein Dokument zusammen habe, das auf den Entwurf eingeht 
und melde mich entsprechend wieder.


Gruss

Markus Jordi


P.S.: M�glicherweise k�nnten wir ja n�chste Woche einmal ein Treffen 
organisieren um den Entwurf zu besprechen.


--__--__--

Message: 2
Date: Wed, 31 Jul 2002 00:50:24 +0200
From: Dietrich Feist <[EMAIL PROTECTED]>
Subject: Re: [wilhelmtux-discussion] eCH
To: [EMAIL PROTECTED]

Hallo Markus,

ich habe die Statuten gerade mal �berflogen und habe �hnliche Bedenken
wie Du. Mich st�rt besonders die Formulierung "soweit m�glich" in Art.
41. Ich muss mir das aber alles noch mal genauer anschauen.

> P.S.: M�glicherweise k�nnten wir ja n�chste Woche einmal ein Treffen
> organisieren um den Entwurf zu besprechen.

Gute Idee, ich habe n�chste Woche jeden Abend ausser Mittwoch Zeit.

Viele Gr�sse,

Dietrich


--__--__--

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