hallo jürgen,
nein, ich habe keine "wo steht das" lehrerantwort ;-)
aber ich möchte die begründung "entgangener gewinn" sehen.
die lizenz ist da und sie wurde bezahlt. und ms wird mir nicht aufzwingen können, WIE ich eine ordnungsgemäß bezahlte lizenz installiere. da darf mich ms ggf. gerne zu verklagen ;-)

jonny

wenn es wirklich so sein sollte, das Microsoft uns Bedingungen in die
Lizenzverträge schreibt, die unwirksam wären, weil sie geltendem Recht
in Deutschland widersprechen, so wäre eine zuverlässige Quelle hierüber
für uns alle sehr hilfreich. Bislang weiß ich nur von Gerichtsurteilen
zu "OEM-Lizenzen". Z. B.:
http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-06-07-2000-az-i-zr-24497
http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-urteil-vom-23-06-2009-az-11-u-7108
haben sie schon immer und werden sie wohl immer. nach dem motto "versuchen können wirs ja mal". irgendwie können die anwälte sich da ja immer rausreden...

Vieles läuft nach der Devise "Angst machen und Erpressen". Mir ist auch
noch kein Fall bekannt, in dem Microsoft eine Schule auf Schadenersatz
wegen entgangenen Gewinns verklagt hätte. Trotzdem wäre ich als
Medienverantwortlicher nicht bereit hier Grenzen auszureizen ...
das musst du wohl, wie wir alle, in deinem persönlichen einzelfall selbst entscheiden. im zweifel eben "ms installiere ich nicht. ist zuviel aufwand".

jonny
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