Hallo Liste, ich habe nach langem mal wieder ein kleines Problemchen bei dem Ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt. Einige unserer Schulen haben neue Rechner gekriegt. Ein Paar dieser Schulen konnte ich überzeugen auf Linux umzusteigen. Für diese Schulen habe ich ein Xubuntu 14.04 fertig gemacht mit angepasstem Thema (Menda-Theme, weils einfach viel schöner aussieht für endbenutzer.). Trotz kleinerer Probleme (lmlcc macht ärger, Icons auf dem Desktop können nicht sortiert werden, Terminals funktionieren bei allen) bin ich ganz zufrieden mit dem Endergebnis. Habe mittels LMLCC Wine 1.7 in /home/winedrive.c installiert und es funktionieren auch einige Programme. Religiopolis ist eines von 2 Programmen was mich momentan aber ärgert. Unter linuxadmin habe ich die Software installiert und die ließ sich auch ohne probleme starten. Wenn ich mich aber als LDAP User anmelde dann startet er das Programm nicht. Habe mittel chmod 777 -R volle Rechte auf winedrive.c gegeben aber das ändert leider nichts. Weiß jemand was ich falsch mache?
Ach ja, das andere Programm welches nicht startet wäre der Digitale Unterrichtsassistent Leben leben. Sollte jemand da noch eine Idee haben wäre das ganz cool, habe aber grade nicht die Fehlermeldung im Kopf. Danke und Grüße Michael Oeser Hauptamt/SG EDV Netzwerk- und Systemadministrator Bereich Schulen Landkreis Eichsfeld Friedensplatz 8 37308 Heilbad Heiligenstadt Michael Oeser Hauptamt/SG EDV Mail: [email protected]<mailto:[email protected]> oder [email protected]<mailto:[email protected]> Tel.: 03606 650-1238 ________________________________ Bitte nutzen Sie die E-Mail-Verbindung mit uns ausschließlich zum Informationsaustausch. Der Inhalt dieser Nachricht ist vertraulich und nur für den angegebenen Empfänger bestimmt. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig. Sollte diese Nachricht nicht für Sie bestimmt sein, so bitten wir Sie, sich mit uns per E-Mail oder telefonisch in Verbindung zu setzen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge nicht wirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz enthalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postweg erforderlich. Durch eine Übermittlung auf diesem Kommunikationsweg können keine Fristen gewahrt werden.
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