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Hallo,

gibt es in BW eine eindeutige Regelung für das Verwaltungsnetzwerk
betreffend ...

1. LAN-Dose außerhalb der Räumlichkeiten der Verwaltung
Konkret in der unteren Ebene unserer Mensa, die derzeit als GLK-Raum
genutzt wird / werden muss?

Das genaue Szenario ist folgendes:
Von unserer Schule gibt es keine Leitungen in die Mensa, nur vom
Gymnasium.
Das Sekretariat ist aber gemeinsam mit dem Gymnasium.
Nun hat der Dienstleister auf Initiative meines neuen Schulleiters und
im Auftrag der Stadt eine unbenutzte Leitung von unserem Netzwerk im
Sekretariat mit einer unbenutzten Leitung des Gymnasiums gepatcht.
Unsere Leitung ist auf unseren Verwaltungsswitch gepatcht, im
Serverraum des Gymnasiums ist die Leitung weiter auf die Leitung in
die Mensa gepatcht.
Also unser Verwaltungsswitch <-> Leitung von uns ins Sekretariat <->
Leitung vom Sekretariat ins Gymnnasium <-> Leitung vom Gymnasium in
die Mensa

Dort ist die Dose frei für jeden zugänglich, wenn die untere Ebene
geöffnet ist.

2. diese Dose für ein temporäres WLAN ins Verwaltungsnetz während
Konferenzen o.ä. zu nutzen (WLAN-Modul von AVM, das der SL in eine
Steckdose steckt und mit der LAN-Dose patcht), damit das NB des
Schulleiters frei im Raum bewegt werden kann?

Wenn das nicht zulässig ist, hat zufällig jemand die genaue Vorschrift
/ Textstelle parat, der man das entnehmen kann?

Viele Grüße
Steffen

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