Hallo, Steffen, Du meintest am 08.01.16:
> gibt es in BW eine eindeutige Regelung für das Verwaltungsnetzwerk > betreffend ... > 1. LAN-Dose außerhalb der Räumlichkeiten der Verwaltung > Konkret in der unteren Ebene unserer Mensa, die derzeit als GLK-Raum > genutzt wird / werden muss? Wieder mal die rechtlich unerhebliche Frage "Wo steht das?" Insbesondere Lehrer versuchen sich damit. Selbst wenn es genau für diesen Fall keine geschriebene Regel gibt, dann kann dieser Fall bei sinngemässer Anwendung der vorhandenen Regeln unerlaubt sein. Insbesondere: wenn sie für jedermann unkontrolliert zugänglich ist, dann dürfte der Auftraggeber und auch der Betreiber gegen etliche Regeln verstossen, fahrlässig bis vorsätzlich. Und die personenbezogenen Daten dürften nicht mehr hinreichend geschützt sein. Das dürfte ein Fall sein - für den Datenschutzbeauftragten der Schule - für den Personalrat der Schule - für den Datenschutzbeauftragten des Landes > Wenn das nicht zulässig ist, hat zufällig jemand die genaue > Vorschrift / Textstelle parat, der man das entnehmen kann? Falsche Frage. Immer noch. Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
