Hallo Steffen,

um es mal konkret zu machen:

Im "Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz - LDSG)" steht in § 9(3):


"Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, sind je nach Art und Verwendung der zu schützenden personenbezogenen Daten und unter Berücksichtigung des Standes der Technik Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind,

1. Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren (Zutrittskontrolle)

 ...

9. zu gewährleisten, dass bei der Übertragung von Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können (Transportkontrolle)"


Eine frei zugängliche Dose im Verwaltungsnetz, an die man leicht ein Notebook mit Netzwerksniffer hängen kann, könnte unter beide Punkte fallen.


Viele Grüße

Jörg



Am 08.01.2016 um 17:29 schrieb Steffen Auer:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Hallo Manfred,

Am 08.01.2016 um 17:25 schrieb manfred:
Hallo Steffen, nach meinem Wissen ist es nicht zulässig daß
V-Netz-Dosen frei zugänglich sind.

sehe ich eben auch so.

Wir haben einen Sicherheitsbeauftragten der dies unterbinden
würde. Dem ist auch der Schulleiter Weisungsgebunden.

Hm, wem gegenüber soll ein SL weisungsgebunden sein, wenn nicht
a) einer Person einer übergeordneten Hierarchieebene (Schulamt, RP ...)
b) Landesdatenschutzbeauftragter o.ä.

Ich sehe da bei uns keine entsprechende Person.

Viele Grüße
Steffen


- --
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