Hallo Steffen,


Am 08.01.2016 um 17:29 schrieb Steffen Auer:
> Hallo Manfred,
> 
> Am 08.01.2016 um 17:25 schrieb manfred:
>> Hallo Steffen, nach meinem Wissen ist es nicht zulässig daß
>> V-Netz-Dosen frei zugänglich sind.
> 
> sehe ich eben auch so.
> 
>> Wir haben einen Sicherheitsbeauftragten der dies unterbinden
>> würde. Dem ist auch der Schulleiter Weisungsgebunden.
> 
> Hm, wem gegenüber soll ein SL weisungsgebunden sein, wenn nicht
> a) einer Person einer übergeordneten Hierarchieebene (Schulamt, RP ...)
> b) Landesdatenschutzbeauftragter o.ä.
> 
> Ich sehe da bei uns keine entsprechende Person.
> 
Wir haben in unserem Haus einen Datenschutzbeauftragten, dieser ist im
Bezug auf Datenschutz in der Hierarchieebene oberhalb vom Schulleiter.
Er ist im Prinzip die rechte Hand vom Landesdatenschutzbeauftragten.

Gruß Manfred
> Viele Grüße
> Steffen
> 
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