Hallo Jürgen, > Scheint mir je nach Stärke des Verschlüsselungsverfahrens für die Daten > ähnlich (il)legal wie ein TrueCrypt-Container auf dem privaten Notebook > (im WLAN?).
nach deine letzten Mail zur Lage in Hamburg kann ich sagen: in BW ist das anders. Bei uns ist es erlaubt personenbezogene Daten auf privaten Geräten zu verarbeiten, wenn: es sind mehrere Voraussetzungen. Die wichtigsten: TrueCrypt, Zugangsschutz, Wisch ausgefüllt und abgegeben... Das gilt auch für das Tablet. Vor 4 Jahren fragte mich eine Kollegin wegen ihres iPads und dem dort verwendeten Notenprogramm (ich hab vergessen wie es hieß). Da hab ich ein wenig nachgeschaut und in den Tiefen der Herstellerwebseite gefunden, dass sie eine AES 64 Verschlüsselung verwenden: da hab ich gesagt, das ist zu schwach. Vor allem kommt es dabei ja nicht nur auf die Schlüssellänge an, sondern wie das implementiert ist. Und das selbe gilt für Tapucate, das ich auch einsetzen will. Es wird verschlüsselt, aber wie? Und mit welchem Algorithmus? Da gibt es nur eines: beim zuständigen Datenschutzbeauftragten nachfragen. Weiß er es nicht, muss er es an den nächsten (Landesdatenschutzbeauftragten) weiterleiten. Irgendwann gibt es dann eine Antwort. VIele Grüße Holger -- Mein öffentlicher PGP-key ist hier hinterlegt: pool.sks-keyservers.net _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
