Hi zusammen,

> Am 09.02.2016 um 23:15 schrieb Holger Baumhof <[email protected]>:
> 
> Hallo Jürgen,
> 
>> Scheint mir je nach Stärke des Verschlüsselungsverfahrens für die Daten
>> ähnlich (il)legal wie ein TrueCrypt-Container auf dem privaten Notebook
>> (im WLAN?).
> 
> nach deine letzten Mail zur Lage in Hamburg kann ich sagen: in BW ist
> das anders.
> Bei uns ist es erlaubt personenbezogene Daten auf privaten Geräten zu
> verarbeiten, wenn:
> es sind mehrere Voraussetzungen.
> Die wichtigsten:
> TrueCrypt, Zugangsschutz, Wisch ausgefüllt und abgegeben...
> 

Ich weiß aus der ZKN, dass der Office-Passwortschutz reicht. Truecrypt ist dann 
nicht notwendig. 

> Das gilt auch für das Tablet.
> Vor 4 Jahren fragte mich eine Kollegin wegen ihres iPads und dem dort
> verwendeten Notenprogramm (ich hab vergessen wie es hieß).

Sehr wahrscheinlich teachertool. Das ist prima und alles was so passieren kann 
ist vom Programmierer vorgedacht inclusive Verschlüsselung und ICloud-Umgehung. 

> Da hab ich ein wenig nachgeschaut und in den Tiefen der
> Herstellerwebseite gefunden, dass sie eine AES 64 Verschlüsselung
> verwenden: da hab ich gesagt, das ist zu schwach.

Teachertool verschlüsselt mit AES256

Grüße, Jesko

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