Hi zusammen, > Am 09.02.2016 um 23:15 schrieb Holger Baumhof <[email protected]>: > > Hallo Jürgen, > >> Scheint mir je nach Stärke des Verschlüsselungsverfahrens für die Daten >> ähnlich (il)legal wie ein TrueCrypt-Container auf dem privaten Notebook >> (im WLAN?). > > nach deine letzten Mail zur Lage in Hamburg kann ich sagen: in BW ist > das anders. > Bei uns ist es erlaubt personenbezogene Daten auf privaten Geräten zu > verarbeiten, wenn: > es sind mehrere Voraussetzungen. > Die wichtigsten: > TrueCrypt, Zugangsschutz, Wisch ausgefüllt und abgegeben... >
Ich weiß aus der ZKN, dass der Office-Passwortschutz reicht. Truecrypt ist dann nicht notwendig. > Das gilt auch für das Tablet. > Vor 4 Jahren fragte mich eine Kollegin wegen ihres iPads und dem dort > verwendeten Notenprogramm (ich hab vergessen wie es hieß). Sehr wahrscheinlich teachertool. Das ist prima und alles was so passieren kann ist vom Programmierer vorgedacht inclusive Verschlüsselung und ICloud-Umgehung. > Da hab ich ein wenig nachgeschaut und in den Tiefen der > Herstellerwebseite gefunden, dass sie eine AES 64 Verschlüsselung > verwenden: da hab ich gesagt, das ist zu schwach. Teachertool verschlüsselt mit AES256 Grüße, Jesko _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
