Hallo Alois,

Am 14.04.16 schrieb Alois Raunheimer <[email protected]>:

> https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/m/m01/m01039.html


> Interessant ist, dass man dort schreibt, dass die Normen die beidseitige
> Auflegung des Schirms fordern, aber keine Norm genannt wird (da bin ich
> noch auf der Suche).

DIN 50173 und DIN 50174 wäre meine Antwort, bzw. einleitender Satz o.a. Link ;-)


> Man schreibt dann aber dass das Einseitige Auflegen vorgeschlagen wird.
>
> Zitat: "Als Maßnahme gegen Ausgleichsströme im TN-C- bzw. TN-CS-System wird
> häufig das ausschließlich einseitige Auflegen der Schirmung von
> Datenleitungen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Ausgleichsströme ist dieses
> Vorgehen auch tatsächlich wirksam. Aus anderen Gründen sollte dieses Mittel
> aber als absolute Ausnahme äußerst restriktiv angewandt werden"
>

>
> Existiert aber eine Norm die das beidseitige Auflegen fordert, dann ist die
> Norm "Stand der Technik" und muss eingehalten werden.

Nicht "Stand der Technik", sondern (a).a.R.d.T. : allgemein
anerkannten Regeln der Technik

vgl. das Schaubild (http://www.bosy-online.de/a-R-d-T.htm)


VG
Dirk
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