Hallo Alois, Am 14.04.16 schrieb Alois Raunheimer <[email protected]>:
> https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/m/m01/m01039.html > Interessant ist, dass man dort schreibt, dass die Normen die beidseitige > Auflegung des Schirms fordern, aber keine Norm genannt wird (da bin ich > noch auf der Suche). DIN 50173 und DIN 50174 wäre meine Antwort, bzw. einleitender Satz o.a. Link ;-) > Man schreibt dann aber dass das Einseitige Auflegen vorgeschlagen wird. > > Zitat: "Als Maßnahme gegen Ausgleichsströme im TN-C- bzw. TN-CS-System wird > häufig das ausschließlich einseitige Auflegen der Schirmung von > Datenleitungen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Ausgleichsströme ist dieses > Vorgehen auch tatsächlich wirksam. Aus anderen Gründen sollte dieses Mittel > aber als absolute Ausnahme äußerst restriktiv angewandt werden" > > > Existiert aber eine Norm die das beidseitige Auflegen fordert, dann ist die > Norm "Stand der Technik" und muss eingehalten werden. Nicht "Stand der Technik", sondern (a).a.R.d.T. : allgemein anerkannten Regeln der Technik vgl. das Schaubild (http://www.bosy-online.de/a-R-d-T.htm) VG Dirk _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
