Hallo,

> * Wie es rechtlich aussieht, ist ungewiß. Wem gehört die einmal
>   geschriebene Mail? Urheberrechtlich dem Autor, oder?

Ja.

> Hat der da einen Rechtsanspruch auf die Löschung? Ist dieser
> Anspruch eventuell abhängig vom Inhalt der Mail (Ich meine, gibt es
> Inhalte, die so trivial sind, daß sie urheberechtlich nicht
> interessant sind?)

Unterhalb einer gewissen Schöpfungshöhe entsteht tatsächlich kein
"Urheberrecht". Allerdings ist das ohnehin nicht relevant.

Das deutsche Recht kennt in der Hinsicht zwei wichtige Recht:
Urheberrecht (hat man automatisch mit Verfassung z.B. eines Beitrages,
ist nicht übertrag- oder abtretbar) und Verwertungsrecht. Letzteres ist
übertragbar und für uns hier relevant.

Unter der Annahme, dass der Anfragende auf die Bedingungen der Liste
(wird archiviert) hingewiesen wurde (kritischer Punkt!), hat er sein
Einverständnis dazu gegeben; der Liste hat er ein Verwertungsrecht für
Weiterverbreitung (Mail an alle Listenadressaten senden) und
Speicherung (Archivierung) gegeben.

Klagemöglichkeit: Bestreiten, dass man von der Gewährung dieser Rechte
(hier insb.: der Achivierung) wusste.

Wichtiger dürfte daher ein anderes Gesetz sein: Das Datenschutzgesetz.
Im Archiv werden (triviale, so viele wie der Schreiber selbst
preisgibt) persönliche Daten automatisiert verarbeitet. Der Anfragende
hat nach dem BDSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen,
wenn dem nicht ein berechtigtes Interesse entgegensteht. Der Wunsch,
alles zu archivieren, ist kein solcher. Berechtigter Gegengrund _kann_
der Aufwand sein. Potentielles Gegenargument wäre, dass der Betreiber,
wenn er nicht die Möglichkeiten hat, den Gesetzen genüge zu tragen, den
Service eben nicht betreiben darf.

Jemand, der sich da nicht nur ein paar Sachen interessiert angelesen,
sondern davon wirklich Ahnung hat würde mutmaßlich noch auf weitere
Ideen kommen.

Summa summarum: Ohne anwaltliche Beratung ist ein Prozess für dich
nicht kalkulierbar und potentiell beliebig teuer, je nachdem, wievielen
"Ideen" der Prozessgegner nachgehen will.

> * Ist also der Löschanspruch eventuell abhängig vom Inhalt?
> 
>   Ich könnte mir hier Unterscheidungen vorstellen:
>     - eine Mail, deren Inhalt nahelegt, daß sie für diese Liste
> bestimmt war
>     - eine Mail, die z.B. Zitate enthält von Autoren, die nicht mit
> der Veröffentlichung einverstanden sind
>     - eine Mail, die irrtümlich an diese Liste geschickt wurde

Um diese beiden Fälle geht es hier ja offenbar nicht. (Wenn gewünscht
Infos per PM)

Alles IANAL.

> * Technisch ist das Löschen des Beitrags schwierig, er ist an zu
> vielen Stellen archivert.

Ich glaube dem Anfragenden reicht es völlig aus, wenn der Eintrag
gelöscht wird, den (ein mutmaßlicher späterer Arbeitgeber per) Google
findet.

Meine Meinung: Persönliche Daten können belasten - egal ob man selbst
schuld ist, weil man mal zu "naiv" war. Ein paar Mails, die im Archiv
fehlen stören bei der technische Dokumentation der Vergangenheit
mutmaßlich nicht übermäßig. Datenschützer überlegen immer mal wieder,
ob das Internet nicht auch "vergessen" können sollte.

Auch sollte die Frage nach dem Recht nicht im Vordergrund stehen. Viele
kennen die "Abmahn-Industrie" und finden deren Methoden "nicht gut".
Aber die sind im Recht. Wir sollten uns hier nicht auf das
zurückziehen, was wir selbst oft ablehnen.

Vorschlag: Skript über das Archiv jagen, dass
Namen/Mailadresse/Firmendaten/Signatur/$was_immer_ihn_identifiziert des
Anfragenden durch ANON ersetzt. Ist das technisch machbar? (Ist das
noch ein Pipermailarchiv bei uns oder irgendwas anderes bei Gmame?)

Viele Grüße
  Fabian

_______________________________________________
Lug-dd maillist  -  [email protected]
https://ssl.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd

Antwort per Email an