Moin,

Tilo Wetzel schrieb:
> Auf alle Fälle nen Anwalt nehmen, schon wegen einer _modifizierte_
> Unterlassungserklärung! 

Auf keinen Fall werf ich den Pennern irgendwelches Geld in den Rachen.
Mitlerweile ist ein Subwirtschaftzweik unterhalb der "Abmahnwirtschaft"
entstanden der mit Abmahnverteidigungswirtschaft bezeichnet werden kann.
Und ob ich Penner A 3000€ bezahle (bei den Kosten handelt es sich nur um
die Forderung des "Rechteinhabers" die Kanzleikosten kommen nochmal oben
drauf) oder "nur" 250€ um einen Penner B, den Gegenanwalt, zu bezalen
ist mir völlig schnuppe. Auch wenn die Verhältnissmässigkeit vortäuscht
das es sich um ein gutes "Geschäft" handelt, gilt es dieses Abzulehnen,
denn Ich bin unschuldig! Ich bezahle keinen einzigen Cent.
Ich fordere mein Recht ein. Unschuldig einer Tat bezichtigt zu werden
ist Verleumdung.


Die Verbrauchzentrale Sachsen oder Thüringen erstellen übrigens auch
modifizierte Unterlassungserklärungen. Kosten waren glaub ich 15€ für
die Beratungszeit und 50€ für die Dienstleistung.



Beste Grüße,
Rob

PS: Da zu den Beleidigungen keine Person genannt wird, ist auch kein
Staftatbestand erfüllt. ;)

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