Hi,

Danke für die Infos mit den Studenten! :)
Wie ich jedoch schon schrieb, kann ich keine 1MB Stücke
runter/hochgeladen haben, da weder ein Client in meinem Netz lief noch
ich ein offenes WLan hatte.

Fabian Hänsel schrieb:
> Juristisch angreifbar ist wohl
> (1) arbeiten besagten Studenten fehlerfrei?
> (2) arbeitet die SW fehlerfrei?
> (3) stimmt die IP-Zuordnung?
lt. meines Wissens kann eine IP mehrmals am Tag ihren physikalischen
"Endpunkt" wechseln. Die Abmahntrolle rennen dann mit dieser IP und
einer Uhrzeit zum Provider, der dazu uU dann mehrere Namen für einen
Zeitraum nennen kann.

> (4) hat jemand anders an deinem Rechner gesessen?
Nein, alles gecheckt.


> Daneben ist nicht das Herunterladen strafbar, sondern das Verbreiten. Du
> hast von EDonkey2000 geschrieben, bei dem ist das ja meines Wissens nach
> effektiv das selbe, weil sobald du ein Fragment hast, selbiges
> weiterverbreitet wird.
Ack.
Das lustige, und ich hoffe auch juristisch für mich nochzusätzlich
verwertbar ist das mir eine "gewerbliche Nutzung" des Materials
vorgeworfen wird. Was fast noch größerer Hohn ist als die ganze Abmahnung.

> Du solltest einen Anwalt beauftragen. Der wird dir auch sagen, dass es
> sich von selbst verbietet, irgendwo öffentlich (und auch noch
> archiviert!) deinen Fall zu erörtern.
 Weil?


PS: Bin jetzt wieder etwas schlauer:
http://www.dr-wachs.de/index.html
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/eBook%20Wegweiser-Abmahnung.pdf

Ich muss jetzt erstmal eine modUE erarbeiten lassen. Dazu werd ich
erstmal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. Um ein
Gerichtsverfahren zu verhindern.


Aber das wollte ich hier eigentlich nicht besprechen.
Viel wichtiger ist mir zu erfahren welche Arten von Daten die Grundlage
ihres Handelns sein könnten. Ich gehe immernoch davon aus das kein
einziges "illegales" Datenpaket von meinem Anschluss ausging oder reinkam.

> Beste Grüße
>   Fabian

bester Grüße zurück.
Rob


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