Am 18.11.2010 13:10, schrieb Gernot Hillier:
Und dass Google die Daten nicht unter der OSM-Lizenz verwenden will,
kann ich gut verstehen. Wir hatten hier bei Siemens kürzlich eine
ähnliche Anfrage und nach der Klärung der aktuellen Rechtslage mit der
CC-Lizenz musste ich meinem Kunden leider auch empfehlen, die OSM-Daten
nur nach Rücksprache mit einem Anwalt zu verwenden. Da gibt es einfach
zuviele offene Punkte rechtlich gesehen, da die Lizenz nicht zu der Art
von Daten passt..

Wenn du als Siemens Mitarbeiter deinem Kunden irgendwas anderes rätst als in so einer Sache Rücksprache mit seinem Anwalt zu halten handelst du eh grob fahrlässig ;-)


Google hatte bestimmt einen ganz tollen Vertrag mit ganz tollen Lizenzbestimmungen und deren Lieferant hat sich dann einen Scheißdreck drum gekümmert. Soviel zum Thema Verträge und Lizenzen.

Gerade große Firmen finden/haben *immer* ein Problem, wenn sie den Vertragstext / Lizenztext nicht selber bestimmen können, *egal* was drinsteht. Es hat mir bislang noch niemand erklären können, warum das mit der ODBL anders werden sollte. Die Prüfung von (englischem) Vertragsrecht noch dazu mit einer obskuren englischen Foundation (OSMF) wird einen deutschen Anwalt auch nicht wirklich begeistern.

Sorry, aber sowas ist gerade eben *kein* besonders guter Grund für den Lizenzwechsel, auch wenn das immer wieder so behauptet wird.

Gruß, ULFL
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