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Sorry for the kraut, but this is of interest to German torops.
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15.12.2007 19:27

TOR-Server durch Vorratsdatenspeicherung von Schließung bedroht

In einem Forum zum Thema "Ende der Privatsphäre?" diskutierten
Vertreter aus Zivilgesellschaft, Justiz und Wirtschaft am gestrigen
Freitagabend die erwarteten Folgen der Vorratspeicherung von Telefon-
und Internetdaten[1] sowie anderer Überwachungsvorhaben. Organisiert
wurde die Veranstaltung von der neu gegründeten[2] German Privacy
Foundation (GPF[3]) in Berlin.

Experten erwarten durch die Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung gravierende Auswirkungen auf
Anonymisierungsdienste. "180 von 200 deutschen TOR-Servern gehen
offline", kündigte Karsten Neß an, der für die Gesellschaft zur
Förderung angewandter Informatik[4] sprach.

Von Januar 2009 an greifen die Verpflichtungen zur
verdachtsunabhängigen Vorhaltung von Verbindungsdaten auch für den
Internetbereich. Unter diesen Bedingungen werden die größtenteils
privat betriebenen deutschen Server für das schlagzeilenträchtige[5]
Anonymisierungsnetzwerk nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.

Neß hat selbst einen TOR-Zugangsknoten am Laufen und vor kurzem einen
einwöchigen Test für die Vorratsdatenspeicherung gemacht. Dabei seien
derart "beachtliche Datenmengen" zusammengekommen, dass die
Vorrichtungen zum Aufbewahren der Verbindungsinformationen gesondert
nachgerüstet werden mussten. Zudem verlangen die gesetzlichen
Vorgaben, dass Anfragen von Ermittlern zeitnah nachzukommen seien. "Ein
privater Betreiber darf dann keinen Urlaub mehr machen", um ständig
erreichbar zu sein, erklärte der Informatiker. 

Dabei hinterfragte Neß auch den praktischen Nutzen des
Speichergesetzes: Wenn sich die Strafverfolgung im Netz nur an der
IP-Adresse eines Verdächtigen festhält, dürften Vorratsdaten von
TOR-Servern wenig bringen. Heß habe auf seinem Server zu einem
beliebigem Zeitpunkt allein rund 8000 parallele Verbindungen gezählt;
die einzelnen IP-Adressen seien somit kaum aufzuschlüsseln. Zudem
laufe der Verkehr rasch über internationale Server weiter, was eine
Zuordnung der Datenpakete weiter erschwere.

Auch Ulf Buermeyer, Richter des Landes Berlin und derzeit
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, erklärte,
ihm persönlich gehe "die Vorratsdatenspeicherung zu weit". Künftig
werde er von seinem Dienstanschluss keine Journalisten mehr anrufen, um
möglichen Verfahren aufgrund von Geheimnisverrats aus dem Weg zu
gehen. Es sei fraglich, ob man "mit so vielen
Freiheitseinschränkungen" tatsächlich einen großen Sicherheitsgewinn
erziele. Eine freiheitliche Gesellschaft müsse mit eventuellen
Sicherheitslücken leben können, die trotz aller Aufrüstung bei der
Überwachung noch bestünden. Verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen wie
der Richtervorbehalt würden zum Schutz vor Missbrauch nicht
ausreichen. Dabei müsse sich der Ermittlungsrichter auf die
Wahrhaftigkeit des Antrags der Staatsanwaltschaft verlassen.

Laut Jakob Erkes vom Verein der Ingenieure für Kommunikation (ifKom)
"ist noch gar nicht verstanden worden, was die Vorratsdatenspeicherung
eigentlich heißt". Der ifKom sei nicht pauschal gegen
Anonymisierungsdienste, versuchte er eine frühere Verlautbarung[6] der
Telekommunikationslobby zurechtzurücken. Es gehe aber auch nicht
allein um die Speicherung von Logdateien, sondern um die Aufzeichnung
von "Bewegungsbildern". Die "Schrauben" zur Kontrolle der Bürger
würden immer weiter angedreht, während auf die Wirtschaft immense
Kostenbelastungen zukämen. Erkes hält die bisher etwa vom Bitkom und
dem Providerverband eco geschätzten Anfangsinvestitionen[7] für
deutlich zu niedrig angesetzt: "Wir werden auch mit 700 Millionen
Vorlaufkosten nicht auskommen."

Die Debatte ließ auch die kurzfristig auf Eis liegenden[8] Pläne des
Bundesinnenministeriums für heimliche Online-Durchsuchungen nicht aus.
Mangels praktischer Durchführbarkeit bezeichnete der GPF-Vorsitzende
Burkhard Schröder den so genannten Bundestrojaner zwar generell als
"Ente". Für wesentlicher hielt Buermeyer den vom Verfassungsgericht
angemahnten Schutz des Kernbereichs[9] der privaten Lebensgestaltung.
Der Richter erinnerte daran, dass bei der Berührung dieser
Intimsphäre ein "Erhebungsverbot" bestehe. So dürften entsprechende
Daten "nicht einmal beschafft werden", was etwa gegen das von der Union
geforderte "Richterband[10]" beim großen Lauschangriff spreche.

Aber die Bundeskriminalamt ins Spiel gebrachten Stichwortsuche[11] bei
der Analyse etwa von Festplatten führt laut Buermeyer nicht weiter:
"Ich wüsste nicht, wie ich das als Programmierer umsetzen sollte." Man
könne aber durchaus fragen, ob die Vorratsdatenspeicherung etwa bei
einer Telefonsexfirma aufgrund desselben Prinzips nicht aufhören
müsste. 

Abschließend versicherte Schröder, dass "wir alle Maßnahmen
verbreiten werden, die Vorratsdatenspeicherung legal ad absurdum zu
führen". Generell wolle die GPF die Bürger dazu bringen, den hohen
Wert der Privatsphäre stärker anzuerkennen und zu verteidigen. Eine
solche Lobby müsse aber "von unten kommen". Vielleicht müsse die
Republik dann auch nicht mehr "vom Bundesverfassungsgericht regiert
werden", das die Politik derzeit bei Sicherheitsgesetzen "permanent
abwatscht". (Stefan Krempl)
 (ghi[12]/c't)

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