(https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Bundesmitgliederversammlung_2013.Q1/Gesch%C3%A4ftsordnung)
Habe mir eben mal die Geschäftsordnung für das Wochenende durchgelesen, da ich
ja als Wahlleiter kandidieren möchte, folgende Dinge sind mir aufgefallen:
1. Nach Schließung der Kandidatenliste kann man die Kandidatur nicht mehr
zurückziehen, warum?
Jetzt kommen die beiden wichtigsten Punkte:
2. In §4 (1) ist die Rede von einer einfachen Mehrheit aller abgegebenen
Stimmen (Also werden auch ungültige Stimmen mitgezählt)
3. In §4.2 (1) jedoch wird eine absolute Mehrheit genannt, obwohl es sich um
den gleichen Typ von Wahl handelt.
Daraus ergibt sich folgendes Problem:
Für die Wahlen _gilt_ die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, aber
gewählt sind die Kandidaten nur mit _absoluter_ Mehrheit.
Ich wüsste nicht, wie ich dies handlen sollte, und ich denke, das geht den
anderen Bewerbern auf das Versammlungsamt ähnlich.
Daher schlage ich vor, in §4 (1) "Wahlen und" zu streichen und in §4.2 (1) "mit
absoluter Mehrheit" durch "mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen
Stimmen" zu ersetzen.
Ebenso muss dann unter §4.2 (2) noch "absoluter" durch "einfacher" ersetzt
werden.
Und abschließend noch ein Punkt:
4. In §4.2 (2) steht "Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.",
aktuell bezieht sich das auf jegliche Stimmengleichheit, die auftreten könnte,
auch wenn sie vollkommen irrelevant für das Ergebnis ist, daher schlage ich
folgende Textänderung vor: "Würde durch eine Stimmengleichheit eine größere
Anzahl an Posten vergeben als zur Verfügung stehen, so werden die verbleibenden
Posten durch eine Stichwahl besetzt."
Damit sollte die Geschäftsordnung dann weitestgehend gefixt sein.
MfG Jonas
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