Hoi,
> > Das ist in unseren Augen kein gültiger Antrag, wir werden ihn daher schon aus > formellen Gründen ablehnen. Da das nicht das erste Mal vorkam, noch mal die > Bitte: wenn ihr eine Frage an den Bundesvorstand habt, schreibt eine Mail an > [email protected]. Wenn ihr etwas anfechten wollt, schreibt unserem > Schiedsgericht an [email protected]. Wenn ihr eure politischen und > organisatorischen Positionen vertreten wollt, schreibt an die entsprechenden > Mailinglisten. Das Antragstool ist für Anträge. > Danke nochmal für die Aufklärung. ^^ > Die*der Antragssteller*in führt aus, die in der neuen Satzung enthaltene > Quotenregelung würde das Leitbild und die Unvereinbarkeitserklärung > verletzen. Leider führt die*der Antragssteller*in nicht aus, was jetzt vom > Bundesvorstand erwartet wird, sollten Leitbild und Unvereinbarkeitserklärung > als unvereinbar mit der Satzung gesehen werden. Wir haben (zum Glück) nicht > die Befugnis, nach unserem Belieben die Satzung, das Leitbild und/oder die > Unvereinbarkeitserklärung zu ändern. Auch irgendwelche Organe, die > irgendwelche Kompetenzen haben sollen, die der Bundesvorstand nicht hat, > können wir nicht einfach so aus der Taufe heben. > Gut, das ist mir wohl missglückt. Es sollte erstmal festgestellt werden, ob es unvereinbar ist. Wenn eine Unvereinbarkeit festgestellt wird, sollte das schnellstmöglich behoben werden durch eine Mitgliederbefragung ((genau das hat wohl gefehlt) wäre zum. eine Maßnahme die mir spontan einfällt). Klar das der Vorstand nicht einfach mal eine BMV-Entscheidung aufheben kann. > Ich persönlich halte eine Verletzung bezüglich der Unvereinbarkeitserklärung > für unhaltbar. Wir akzeptieren keine Diskriminierung aufgrund des > Geschlechts. Die Quote ist ein Instrument, dass Diskriminierung aufgrund des > Geschlechts bekämpfen und vermindern soll. Die Quote hat den Nachteil, dass wenn sie eingeführt wird es immer eine Gruppe geben wird, die sich dadurch im Nachteil sieht. Egal ob es in Nationalität, Religion, Hautfarbe, Migrationshintergund, Abschluss, Alter etc. handelt. Desweiteren sollte der*diejenige den Posten bekommen, der*die am Besten dafür geeignet ist. > Durch die Formulierung "nicht männlich" anstatt von etwa "weiblich" wurde > der, meiner Meinung nach erfolgreiche, Versuch gemacht, auch Menschen ohne > Geschlechtszugehörigkeit nicht zu diskriminieren. Man mag dies für ein mehr > oder weniger sinnvolles Instrument halten, eine Ungültigkeit der Satzung > ergibt sich daraus aber in keinem Fall. > Die Formulierung ist schlecht. Es wird zwischen "männlich" und "Rest" unterschieden. Somit wäre der Vorstand 50% männlich und die anderen 50% darf sich der Rest der Geschlechter aufteilen. Meiner Meinung nach werden somit "nicht männliche" Menschen eher benachteildigt. > Das Leitbild widerspricht der neuen Satzung tatsächlich. Das ist eine > unschöne Dissonanz, die von den Antragssteller*innen des > Satzungsänderungsantrags auf der BMV schlicht vergessen wurde. Aber im > Zweifel schlägt hier die Satzung das Leitbild, das im Gegensatz zu ersterer > für uns keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Aber ja, das sollte auf der > nächsten BMV repariert werden. > Hoffentlich wird nächstes mal die Sache ganz geändert...aber gut. Gruß, Singa -- /"\ Junge Piraten orga Mailingliste \ / Strukturdebatten X / \ https://ucp.junge-piraten.de/
