Hallo, Am 03.03.2015 um 00:55 schrieb Patrick Rauscher: > Unabhängig davon können wir natürlich den Verein in der Öffentlichkeit > als "Junge Pirat*innen e.V." bezeichnen. Nur auf Kontoauszügen und im > Vereinsregister lässt sich das nicht so einfach machen.
Bitte nicht im sogenannten »Rechtsverkehr«, also sobald es um Vertragsabschlüsse und ähnliches geht. (Für politische Bündenisse etc wiederrum gilt der Einwand nicht.) -Florian
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