Am 05.10.2011 02:24, schrieb [email protected]:
Laut Straßenverkehrsordung ist eine "durchgezogene Linie" = "Bauliche Trennung".
Das ist nur richtig, wenn für JEDE Fahrtrichtung der Straße mindestens
zwei markierte Fahrstreifen existieren (§3 StVO).
Ansonsten verbietet die (einfache) durchgezogene Linie das Überholen,
hat aber an sich keine Auswirkungen auf die Höchstgeschwindigkeit auf
der Straße.
Gruß
Peter
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