Am 11.11.2011 17:54, schrieb Uwe Steinmann:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:42:54PM +0100, Florian Lohoff wrote:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:22:53PM +0100, Uwe Steinmann wrote:
So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache,
dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier
von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft.
Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!?
Aeh nicht? Die doppelt durchgezogene Linie ist eine Bauliche Trennung - Damit
ist das identisch mit einer Leitplanke in der Mitte.
Ich war mir nicht sicher ... daher das '!?' am Ende meines Satzes. Ich hatte
vermutet, dass es noch Unterschiede in der Höchstgeschwindigkeit gibt.
Die gibt es aber wohl nicht (was mich wiederum wundert, aber das tut nicht
zur Sache.)

Fazit: durchgezogene, doppelte Linie = bauliche Trenneng
        =>  zwei Fahrspuren in OSM.
Anscheinend hatte ich vorher nur Flo geantwortet.

Ich bin mir zwar auch nicht 100% Sicher, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist die doppelt durchgezogene Fahrstreifenbegreunzung im Grunde nur eine Ausprägung der einfach durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung, die zur Verdeutlichung dient. Beide dürfen nicht überfahren werden, allerdings darf bei der doppelten zusätzlich kein Teil des Fahrzeugs über die Fahrstreifenbegrenzung hinausragen.

Eine doppelte Fahrstreifenbegreunzug wäre damit keine bauliche Trennung.

Außerdem greift bei einer baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen das Tempolimit von 100 km/h nicht.


Gruß,
Jörn
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