On 24.02.2012 14:34, "Martin Krüger" wrote:

Wenn das Katasteramt Licensor (Lizenzgeber) unter der ODbL bleiben will,
könnte OSM die Daten dann eigentlich nutzen? Ich glaube nicht.
Hurra ODbL.

Die ODbL ist da absolut kein Problem.
Das Problem sind die Contributor-Terms.
Diese berechtigen die OSM-Foundation im Falle
einer Mehrheitsenscheidung der Mapper die
Daten unter einer beliebigen anderen freien Lizenz
herauszugeben.

Das mit der Mehrheitsentscheidung hatte ich nicht gelesen, ich hatte jetzt nur von der ODbl 1.0 den Punkt 9.5 gelesen. Dort steht die Sache mit der Lizenzänderung. Bzw. im Grunde könnte man mit dem Punkt z.B einer Firma die Daten zur kommerziellen Nutzung unter einer ganz anderen Lizenz verkaufen. Das mit der Mehrheitsentscheidung muss ich mal suchen. Ist der Lizenzgeber denn an die Mehrheitsentscheidung gebunden? Ist das eine gegenseitige Vereinbarung oder räumt man dem Lizenzgeber nur Rechte ein, die er nach der Lizenz in viel großzügigerer Form eigentlich schon hat?

Das Kartasteramt müsste also diesem
möglichen zukünftigen Lizenzwechsel zustimmen.

Dafür gibt es wohl zwei Möglichkeiten:

* Freigabe unter einer Public-Domain Lizenz.
* Explizite Freigabe für OSM


Genau darauf wollte ich hinweisen.
Patrick
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