Am 16.01.2019 um 12:00 schrieb [email protected]:
Message: 1
Date: Tue, 15 Jan 2019 12:09:52 +0100
From: Hartmut Holzgraefe <[email protected]>
To: Florian Lohoff <[email protected]>
Cc: [email protected]
Subject: Re: priority_road
Message-ID: <[email protected]>
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On 15.01.19 11:52, Florian Lohoff wrote:
Die ignoriere ich mal für den moment ;) So viele kenne ich davon
auch nicht.
ich hab hier in der Nachbarschaft gleich zwei Fälle die durchgehend
mit 301ern bestückt sind statt mit 306ern zu einer "richtigen"
Vorfahrtsstraße zu werden: die Kurt-Schumacher- und die Jakob-Kaiser-
Straße. Die Stapenhorst-, Voltmann- und Schloßhofstraße dagegen sind
mit 306ern beschildert, ebenso der "gelbe" Teil der Wertherstraße

Das Zeichen 301 "Vorfahrt" wird in Bereichen mit Tempo 30 verwendet:

In Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt. Nach der VwV-StVO kann abweichend von der Grundregel auch Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) angeordnet werden, wenn „die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern“.

Diese Regelung wird zukünftig häufiger vorkommen, da immer mehr 30er-Zonen eingerichtet werden, einzelne Straßen aber wegen höherem Verkehtsaufkommens und des Busverkehrs davon ausgenommen werden. In Bad Oeynhausen gibt es auf der Straße Dörgen auch eine Version mit Zeichen 306, was dann ja nach VwV-StVO falsch wäre.

Ulrich

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