On Thu, June 8, 2017 12:38, Patrick Ben Koetter wrote:

> über Unternehmen, die geschäftsmäßig Werbung für Kunden versenden, wird
> strittig diskutiert. Fakt ist, ob man sie nun mag oder nicht mag, sie
> erbringen ihre Dienstleistung auf Grundlage bestehender deutscher Gesetze.

nur, ist das Versenden eines Werbemails ohne expliziter
Bestellung/Zustimmung¹ durch den Empfänger unzulässig ...

es gilt hier die Opt-in Regel ...

> Sie arbeiten aktiv daran, z.B. den unsubscribe-Prozess zu vereinfachen
> und zu beschleunigen (siehe: <https://tools.ietf.org/rfc/rfc8058.txt>),
> weil
> ihnen klar ist wie wichtig 'saubere Mailings' für ihr Geschäft sind.

wenn sie ungefragt verschickt werden, macht es das nicht sauberer ...

¹ die Bestellung/Zustimmung hat auf freiwilliger Basis zu erfolgen und
darf nicht erzwungen² werden;

² die obligatorische Zustimmung zur Verarbeitung der Daten zu Werbezwecken
ist *nicht* zulässig ...



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