* Joachim Fahrner <j...@fahrner.name>:
> Am 2017-06-12 12:09, schrieb Walter H.:
> 
> > es hat auch nie jemand ein Mail gesehen, bei dem Emarsys gefragt hätte, ob
> > man den Newsletter zustellen dürfe ...
> > 
> > wie gesagt der obligatorische Hacken "ich stimme der Nutzung meiner Daten
> > zu Werbezwecken zu" ist nicht zulässig;
> 
> Streiten wir um des Kaisers Bart, oder was?
> 
> Fakt ist: Emarsys scheint ein Dienstleister zu sein, der im Kundenauftrag
> Newsletter versendet. Ob eine Zustimmung vorliegt, sollte dann ja wohl der
> Auftraggeber prüfen (z.B. Online-Shop). Man kann doch jetzt nicht Emarsys
> pauschal blockieren, nur weil vielleicht ein Kunde die Regeln nicht ganz so
> strikt ausgelegt hat, wie einige Erbsenzähler das hier tun. Bleibt doch mal
> auf dem Teppich!

Zur Ergänzung: Die Kunden stellen die Adressliste! Der ESP bietet den Service
des Versands mit Auswertung etc. Dabei darf der ESP dem Kunden aus
gesetzlichen Gründen nicht mitteilen welche Adressen bounces etc. generieren.
(Habe ich gestern abend auf dem MAAWG-Meeting erfahren. Da schwimm ich noch.
Auf Nachfrage muss ich da selber nachfragen).

Es kann also sein, dass ein neuer Kunde mit einer Empfängerliste daherkommt,
die erst einmal in Mailings "geputzt" werden muss.

Die ESPs bemühen sich im onboarding-Prozess schwarze Schafe zu identifizieren.
Es wäre ein Leichtes, sich untereinander zu informieren und eine Schwarzliste
für schwarze Schafe zu führen, aber das ist aus Datenschutzgründen nicht
gestattet.

So muss jeder ESP die Arbeit also selber machen.

p@rick

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