Am 29.10.23 um 08:51 schrieb Robert Schetterer via postfix-users:
Am 28.10.23 um 16:02 schrieb [email protected]:

Ansonsten kann ich nur feststellen das eine Email gegenüber einem FAX in vielen Fällen nachteilig ist.


Hi, was du verlangst ist in der realen Welt nicht durchfuehrbar denn es wuerde heissen das oeffentliche Einrichtungen am Ende jede Email annehmen muessten und sichten muessten.

Was du verlangen kannst ist das einen technischen
Kontakt gibt fuer den Fehlerfall. Und ja, Fax oder Telefon ist durchaus erlaubt, ueblicher ist jedoch ein Emailformular auf einer Website.

Es geht nicht um Erlaubnis sondern darum was bzgl. Empfänger, Termin und Inhalt dokumentiert übergeben wird. Ich kann Schreiben sogar per Gerichtsvollzieher zustellen.

Wenn die Email als Kommunikationsmöglichkeit angeboten wird erwarte ich natürlich das "meine" Email bearbeitet wird oder klar kommuniziert wird das es beim Empfänger nach für den Absender nicht nachvollziehbaren Kriterien ggbf. sogar verschwindet.

Bei Gerichten findet man üblicherweise sowas
"Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden."




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