Am 29.10.23 um 08:51 schrieb Robert Schetterer via postfix-users:
Am 28.10.23 um 16:02 schrieb [email protected]:
Ansonsten kann ich nur feststellen das eine Email gegenüber einem FAX
in vielen Fällen nachteilig ist.
Hi, was du verlangst ist in der realen Welt nicht durchfuehrbar denn es
wuerde heissen das oeffentliche Einrichtungen am Ende jede Email
annehmen muessten und sichten muessten.
Was du verlangen kannst ist das einen technischen
Kontakt gibt fuer den Fehlerfall. Und ja, Fax oder Telefon ist durchaus
erlaubt, ueblicher ist jedoch ein Emailformular auf einer Website.
Es geht nicht um Erlaubnis sondern darum was bzgl. Empfänger, Termin und
Inhalt dokumentiert übergeben wird. Ich kann Schreiben sogar per
Gerichtsvollzieher zustellen.
Wenn die Email als Kommunikationsmöglichkeit angeboten wird erwarte ich
natürlich das "meine" Email bearbeitet wird oder klar kommuniziert wird
das es beim Empfänger nach für den Absender nicht nachvollziehbaren
Kriterien ggbf. sogar verschwindet.
Bei Gerichten findet man üblicherweise sowas
"Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht
wirksam übermittelt werden."