Hallo,
rechtlich ist das bestimmt nicht einfach.
Ggbf. hast du dazu Quellen die belegen wenn ich meine meine Email mit 250 losgeworden bin es rechtswirksam zustellt ist. Das stimmt so nicht.
Gruss

Am 28.10.23 um 20:37 schrieb Jakob Curdes:
Juristisch ist das relativ simpel.

Fall a)
Mail wurde vom Mailserver des Empfängers entgegengenommen.
=> Wenn die Mail dann verschwindet, liegt das in der ausschließlichen Verantwortung der Empfängerseite, mit allen Konsequenzen für Fristen, vertragliche Konsequenzen usw.

Fall b) Mail wurde vom Mailserver des Empfängers abgewiesen und somit gar nicht entgegengenommen. => Mail hat den Verantwortungsbereich des Absenders nicht verlassen; er muss sicherstellen dass die Nachricht den Empfänger evtl. auf anderen Wegen erreicht. Man kann niemanden zwingen  eine Mail entgegenzunehmen. Passiert täglich zigtausendmal, auch mit legitimen Mails. Siehe z.b. Fall "c't Redaktion kann keine Mails an Gmail Adressen senden".

HTH, jc

Am 28.10.2023 16:05 schrieb [email protected]:


Hallo,
ich muss feststellen das z.B. auch öffentliche Einrichtungen Emails als
Kommunikationsmöglichkeiten anbieten. Aber Emails auch negativ
klassifiziert werden, z.B. als SPAM was dazu führen kann das sie später
order gar nicht bearbeitet werden. Das kann oft sogar der Sachbearbeiter
entscheiden oder Emails sogar nach Empfang einfach "verschwinden".
Darüber wird der Absender häufig sogar nicht informiert.
Was sind dafür sie gesetzlichen Grundlagen oder wird das in der IT
rechts los und willkürlich entscheiden.

Oder wie kann ich überhaupt herausfinden wie meine Email klassifiziert ist.

Ansonsten kann ich nur feststellen das eine Email gegenüber einem FAX in
vielen Fällen nachteilig ist.

Gruss


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