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Bündnis 90/Die Grünen - 25.04.2012

Pressemitteilung

Biogas umweltfreundlicher ausrichten - Kleegras stärker fördern

Eine kleine Änderung der Biomasseverordnung würde die Konkurrenzfähigkeit von 
Öko-Betrieben in der Biogaserzeugung bedeuten. Ein bündnisgrüner Antrag fordert 
hierzu ein schnelles Handeln der Bundesregierung


Zum Antrag "Kleegras-Verwendung in Biogasanlagen stärken" [1], der im Rahmen 
der Debatte über die Umsetzung der Energiewende und die Novelle des 
Erneuerbaren-Energien-Gesetze von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in den 
Bundestag eingebracht wurde, erklärt Cornelia Behm, Berichterstatterin für 
Ökolandbau:
 
Die Benachteiligung von Öko-Betrieben bei der Erzeugung von Biogas muss 
dringend aufgehoben werden.
 
Klee- und Luzernegras sind eine sinnvolle Alternative zu Mais. Sie sind 
vergleichbar energiereich, haben aber den Vorteil, dass sie aktiv Humus 
aufbauen und dadurch klimaschädliches Kohlendioxid im Boden binden. Zudem 
benötigen sie als stickstoffbindende Pflanzen keine chemisch-synthetischen 
Stickstoff-Düngemittel, bei deren Erzeugung große Mengen fossiler Energieträger 
verbraucht werden.
 
Klee- und Luzernegras werden jedoch nicht generell in der 
Einsatzstoffvergütungsklasse II der Biomasseverordnung geführt. Dadurch wird 
diese klima- und umweltfreundliche Alternative zu Mais schlechter gestellt. 
Denn eingeschränkt als Zwischenfrucht auf Ackerstandorten können sich die 
positiven Wirkungen nicht vollständig entfalten.
 
Nicht nur Öko-Landwirte, sondern auch die Betreiber konventioneller 
Biogasanlagen können durch den Einsatz von Kleegras einen Beitrag zum 
Umweltschutz und gegen die massive Zunahme des Maisanbaus leisten. Dies kann 
auch dem Protest aus der Bevölkerung gegen die Biogasproduktion entgegenwirken 
und Akzeptanz für diese Form der Energiegewinnung sichern.
 
Deshalb fordern wir die Bundesregierung mit einem Antrag auf, Klee- und 
Luzernegras nicht nur als Zwischenfrucht, sondern generell in die bessere 
Einsatzstoffvergütungsklasse II aufzunehmen. Für diesen überfälligen Schritt 
ist lediglich eine Anpassung der Biomasseverordnung vorzunehmen.

 
--
Cornelia Behm MdB
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