Rotes Kreuz: Änderung im Sozialrecht ist wichtig für die Notarztversorgung
Wien (Rotes Kreuz) – Mit Erleichterung reagiert das Rote Kreuz auf die 
Regierungsvorlage zum Sozialrechtsänderungsgesetz. Die Novelle soll regeln, 
dass Notarztdienste bei Rettungsorganisationen ab 1. Jänner 2016 als 
selbständige Tätigkeiten gelten. Damit könnten Spitalsärzte trotz strengerer 
Arbeitszeitrichtlinien weiterhin als Notärzte Dienst versehen.
„Mit der vorliegenden Novelle ist eine Weiche gestellt, um die lückenlose 
Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten und einem Notärztemangel 
entgegenzuwirken“, sagt Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer.
Der Einsatz von Spitalsärzten sei im doppelten Sinne positiv. Für Patienten 
bedeutet er eine hochqualitative Betreuung durch Notfallmediziner mit 
klinischem Hintergrund. Gleichzeitig sammeln die Ärzte wertvolle Erfahrung in 
der präklinischen Notfallmedizin.

Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Marecek
Österreichisches Rotes Kreuz
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