Rotes Kreuz: Änderung im Sozialrecht ist wichtig für die Notarztversorgung Wien (Rotes Kreuz) – Mit Erleichterung reagiert das Rote Kreuz auf die Regierungsvorlage zum Sozialrechtsänderungsgesetz. Die Novelle soll regeln, dass Notarztdienste bei Rettungsorganisationen ab 1. Jänner 2016 als selbständige Tätigkeiten gelten. Damit könnten Spitalsärzte trotz strengerer Arbeitszeitrichtlinien weiterhin als Notärzte Dienst versehen. „Mit der vorliegenden Novelle ist eine Weiche gestellt, um die lückenlose Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten und einem Notärztemangel entgegenzuwirken“, sagt Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer. Der Einsatz von Spitalsärzten sei im doppelten Sinne positiv. Für Patienten bedeutet er eine hochqualitative Betreuung durch Notfallmediziner mit klinischem Hintergrund. Gleichzeitig sammeln die Ärzte wertvolle Erfahrung in der präklinischen Notfallmedizin.
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