NABU-PRESSESTATEMENT | 11. OKTOBER 2019
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Umwelt/Wolf
NABU: Abschussquoten sind kein Herdenschutz
Finnland-Urteil sollte der Bundesregierung eine Mahnung sein
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Berlin – Zum gestern ergangenen Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof
zur Rechtmäßigkeit der Wolfjagd in Finnland begrüßt der NABU, dass der
EuGH die Hürden für eine Wolfsjagd nach Quoten hoch gelegt hat und die
Wichtigkeit der FFH-Richtlinie betont hat. In Deutschland war das Urteil
mit Spannung erwartet worden.
 
„Das Urteil zeigt: Die Bundesregierung lehnt sich mit ihrer geplanten
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes weit aus dem Fenster. Sie will
den Artenschutz aufweichen und propagiert damit erste Schritte zum
vermehrten Abschuss von Wölfen, angeblich zum Wohle des Herdenschutzes“,
kritisiert NABU-Wolfsexpertin Birte Brechlin. „Abschussquoten sind kein
Herdenschutz. Denn ob nun acht oder sechs Wölfe in der Region sind -
ohne Herdenschutz bleiben Nutztiere eine leichte Beute. Die Betonung der
strengen Auflagen in der FFH-Richtlinie im Finnischen Urteil sollte auch
der Bundesregierung eine Mahnung und Richtschnur sein, sich an
europäische Vorgaben zu halten, anstatt sich in unnötigen
Rechtsstreits mit der Kommission zu verlieren.“
 
Der EuGH betont nochmals die strengen Auflagen der FFH-Richtlinie zur
Vergabe von Ausnahmeregelungen bei der Quotenjagd oder ähnlichen
Praktiken. So muss beispielsweise klar gezeigt werden, dass Maßnahmen
zur Erreichung der Ziele (z.B. Herdenschutz, Reduzierung von illegaler
Jagd) zweckdienlich sind und dies nicht mit einer anderen
zufriedenstellenden Lösung erreicht werden können. Und genau dies konnte
Finnland bislang nicht hinreichend belegen.
 
Nach Auffassung des NABU müssen Herdenschutz und Weidetierhaltung
unterstützt werden, statt sich weiterhin von unsachlichen Forderungen
nach präventiven Bestandsregulierungen, wie von Agrarministerin Klöckner
propagiert, leiten zu lassen. Das gestrige Urteil unterstreicht einmal
mehr die fehlende rechtliche Handhabe für ein solches Vorgehen.
 
Schon 22.500 Bürger sind dem Aufruf des NABU mit der Aktion „Hände weg
vom Wolf“ gefolgt und haben ihre Abgeordneten aufgerufen, gegen die
geplante Gesetzesänderung zu stimmen. 
 
Mehr Infos und Petition: www.NABU.de/wolf
 
Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?docid=218935&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=DOC&pageIndex=0&cid=2056658
 
 
Für Rückfragen:
Birte Brechlin, NABU-Wolfsexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1633, 
E-Mail: birte.brech...@nabu.de
 
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