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NABU-PRESSEMITTEILUNG | | 11. OKTOBER 2019
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Umwelt/Wolf
NABU: EuGH bestätigt - Hände weg vom Wolf!
Finnland-Urteil sollte der Bundesregierung eine Mahnung sein
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Berlin – Zum gestern ergangenen Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof
zur Rechtmäßigkeit der Wolfsjagd in Finnland begrüßt der NABU, dass der
EuGH die hohen rechtlichen Hürden für die Bejagung von Wölfen und die
Wichtigkeit der FFH-Richtlinien betont hat. In Deutschland war das
Urteil vor dem Hintergrund der Erleichterung von Wolfsabschüssen oder
Forderung nach Schutzjagden Spannung erwartet worden.
 
„Das Urteil zeigt, dass alle Forderungen nach Abschusserleichterungen
oder gar der Bejagung von Wölfen im Widerspruch zum FFH-Recht stehen“,
kommentiert NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik Ralf
Schulte. „Darüber hinaus unterstreicht das Urteil, dass alle Maßnahmen
des Wolfsmanagements im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des
günstigen Erhaltungszustandes stehen müssen. Dem Herdenschutz muss
als Instrument der Vorbeugung und der Schadensabwehr daher deutlich mehr
Aufmerksamkeit geschenkt werden.“
 
Der EuGH betont nochmals die strengen Auflagen der FFH-Richtlinie zur
Vergabe von Ausnahmeregelungen bei der Quotenjagd oder ähnlichen
Praktiken. So muss beispielsweise klar gezeigt werden, dass Maßnahmen
zur Erreichung der Ziele (z.B. Herdenschutz, Reduzierung von illegaler
Jagd) zweckdienlich sind und dies nicht mit einer anderen
zufriedenstellenden Lösung erreicht werden können. Und genau dies konnte
Finnland bislang nicht hinreichend belegen.
 
Nach Auffassung des NABU müssen Herdenschutz und Weidetierhaltung
unterstützt werden statt sich weiterhin von  unsachlichen Forderungen
nach präventiven Bestandsregulierungen, wie von Agrarministerin Klöckner
propagiert, leiten zu lassen. Das gestrige Urteil unterstreicht einmal
mehr die fehlende rechtliche Handhabe für ein solches Vorgehen.
 
Schon 22.500 Bürger sind dem Aufruf des NABU mit der Aktion „Hände weg
vom Wolf“ gefolgt und haben ihre Abgeordneten aufgerufen, gegen das
geplante Gesetz zu stimmen. 
 
Mehr Infos und Petition: www.NABU.de/wolf
( http://www.nabu.de/wolf)  
 
Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?docid=218935&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=DOC&pageIndex=0&cid=2056658
 
 
Für Rückfragen:
Birte Brechlin, NABU-Wolfsexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1633, 
E-Mail: birte.brech...@nabu.de
 
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