NABU-PRESSESTATEMENT 11. NOVEMBER 2020
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Umwelt/Wolf
NABU: Bejagung von Wölfen ist keine Hilfe für Weidetierhalter
Schulte: Antrag des Regierungsparteien in Niedersachsen zu Wolf
enttäuscht
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Berlin/Hannover – Der Niedersächsische Landtag hat heute über den 
Entschließungsantrag der Regierungsparteien von CDU und SPD beraten, in
dem die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht gefordert und ein
bundesweites Bestandsmanagement für Wölfe vom Bund verlangt wird. 
 
Ralf Schulte, NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz, kommentiert: „Die
Regierungsparteien in Niedersachsen enttäuschen mit diesem Antrag, aus
dem abzulesen ist, dass in den vielen Jahren Wolfsanwesenheit im Land
wohl nichts gelernt wurde. Um Rissen an Weidetieren vorzubeugen, hilft
keine Bejagung sondern ausschließlich guter Herdenschutz. Einzelne
Wölfe, die diesen Herdenschutz überwinden, können heute schon nach
Bundesnaturschutzgesetz entnommen werden. Dafür braucht es keine
Aufnahme ins Jagdrecht. Durch die nun zu erwartende Doppelzuständigkeit
werden die Abstimmungsprozesse im Falle einer Entnahme sogar noch
langwieriger.
 
Der Entschließungsantrag beinhaltet auch die Forderung nach einer
sogenannten „Weidetierprämie“ – ein notwendiges Instrument, um die
Weidetierhaltung mit ihren wichtigen Leistungen für Umwelt und
Gesellschaft auch abseits vom Thema Wolf in ihrer Existenz zu
unterstützen. Der NABU begrüßt dieses Bestreben ausdrücklich. „Umso
unverständlicher, dass dieser sinnvolle Punkt von der immer wieder
geführten Debatte um Regulierung der Wolfspopulation konterkariert
wird. So erweist die Politik der Weidetierhaltung einen Bärendienst“,
erklärt Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin.
 
Für Rückfragen:
Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin, 
Mobil +49 (0)173-2496400, E-Mail: marie.neuw...@nabu.de
 
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