_______/ PRESSEMITTEILUNG

_______/ Kulturrat Österreich


__/ Kulturrat Österreich fordert klares Bekenntnis gegen Rassismus und 
ruft auf zum:
__/ 1. März – Transnationaler Migrant_innenstreik

__/ 14 Uhr Kunst/Kultur/Medien-“Betriebs“versammlung
        Literaturhaus, Zieglergasse 26a, 1070 Wien

__/ 16 Uhr Lärmdemo: Asylgerichtshof, Laxenburger Straße 36, 1100 Wien
__/ 17 Uhr Kundgebung: Viktor Adler Markt, 1100 Wien


_______/ http://kulturrat.at
_______/ http://www.1maerz-streik.net


„Wir sind hier! Ausschluss Basta!“ heißt es, wenn am 1. März 2011 
erstmals auch in Wien zum „Transnationalen Migrant_innenstreik“ 
aufgerufen wird. Arbeitsniederlegung, Straßenprotest und dezentrale 
Aktionen stehen auf dem Programm. „Gegen Rassismus, Diskriminierung und 
Ausgrenzung.
 Für gleiche Rechte und für gleiche Privilegien für alle.“ 
lautet die Devise. Und zunehmend mehr MitstreiterInnen schließen sich 
mit eigenen Aktivitäten an. Auch der Aufruf zu Betriebsversammlungen 
zeigt Erfolge: In mehreren Betrieben wird am 1. März die Lohnarbeit 
unterbrochen, um sich mit den Themen des MigrantInnestreiktags in Bezug 
auf den eigenen Arbeitsalltag auseinanderzusetzen.

Der Kulturrat Österreich greift diese Idee auf, auch wenn die eigene 
„Betriebs“struktur nicht annähernd groß genug ist, um überhaupt eine 
BetriebsrätIn wählen und eine Betriebsversammlung im klassischen Sinn 
einberufen zu können. Eine Realität, die schließlich für die 
allermeisten meisten im Kunst-, Kultur- und Medienbereich Tätigen 
zutrifft. Der Kulturrat Österreich ruft daher zu einer gemeinsamen 
Kunst/Kultur/Medien-“Betriebs“versammlung auf.

Gerade das nun drohende nächste „Fremdenrechtspaket“ stößt auch hier auf 
heftige Kritik. Das grundsätzliche Aushebeln von Grund- und 
Menschenrechten ist allemal Anlass genug, hier aufzuschreien, die 
zunehmende Verunmöglichung von künstlerischem Austausch noch das 
Tüpfelchen auf dem I.

Unter der Devise „Mobilität statt Barrieren“ hat der Kulturrat 
Österreich zuletzt die fremden- und beschäftigungsrechtlichen 
Mobilitätsbarrieren von Kunst- und Kulturschaffenden unter die Lupe 
genommen und in der Folge einen umfassenden Forderungskatalog 
präsentiert. Seit Dezember 2009 hat das BMUKK hierzu eigens eine 
interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet – unter Beteiligung von 
Sozial-, Innen- und Außenministerium standen notwendige Änderungen au 
der Agenda. In diesen Sitzungen haben Interessenvertretungen und 
Kultureinrichtungen schließlich beispielhaft vor Augen geführt, wie auch 
Subventionen aus der Kunstförderung in den Sand gesetzt werden, wenn 
Kunstschaffenden ohne EU/EWR-Pass beispielsweise die Einreise nach 
Österreich verweigert wird oder die gesetzlichen Einreisevoraussetzungen 
schlichtweg realitätsfern interpretiert und angewandt werden. Ein 
Zustand, dem auch das BMUKK nicht länger zusehen kann und möchte und in 
einer entsprechenden Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf auch klar 
formuliert hat. Nichts desto trotz: Im MinisterInnenrat wurde letzte 
Woche die Regierungsvorlage für das nächste „Fremdenrechtspaket“ 
beschlossen – mit den Stimmen aller MinisterInnen.

Der Kulturrat Österreich appelliert an die Abgeordneten im Nationalrat, 
ein klares Bekenntnis gegen Ausgrenzung und strukturellen Rasssismus 
abzulegen und folglich NICHT für dieses Gesetzespaket zu stimmen! 
„Machen wir Schluss mit der Trennung zwischen Wir und Ihr.“, wie es im 
Aufruf zum Transnationalen Migrant_innenstreik heißt. Denn: „Die Zukunft 
sind wir Alle!“



__/ 1. März – Transnationaler Migrant_innenstreik
http://www.1maerz-streik.net

__/ Ausschluss Basta (Petition)
http://ausschlussbasta.wordpress.com/2010/11/08/ausschluss-basta

__/ Kulturrat Österreich: Mobilität statt Barrieren!
http://kulturrat.at/agenda/imag/mobilitaet




_______/ Kontakt

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
[email protected]
http://kulturrat.at



_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der 
EmpfängerInnen zugesendet werden.

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.
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