_______/ PRESSEMITTEILUNG
_______/ Kulturrat Österreich
__/ Kulturrat Österreich fordert klares Bekenntnis gegen Rassismus und
ruft auf zum:
__/ 1. März – Transnationaler Migrant_innenstreik
__/ 14 Uhr Kunst/Kultur/Medien-“Betriebs“versammlung
Literaturhaus, Zieglergasse 26a, 1070 Wien
__/ 16 Uhr Lärmdemo: Asylgerichtshof, Laxenburger Straße 36, 1100 Wien
__/ 17 Uhr Kundgebung: Viktor Adler Markt, 1100 Wien
_______/ http://kulturrat.at
_______/ http://www.1maerz-streik.net
„Wir sind hier! Ausschluss Basta!“ heißt es, wenn am 1. März 2011
erstmals auch in Wien zum „Transnationalen Migrant_innenstreik“
aufgerufen wird. Arbeitsniederlegung, Straßenprotest und dezentrale
Aktionen stehen auf dem Programm. „Gegen Rassismus, Diskriminierung und
Ausgrenzung.
Für gleiche Rechte und für gleiche Privilegien für alle.“
lautet die Devise. Und zunehmend mehr MitstreiterInnen schließen sich
mit eigenen Aktivitäten an. Auch der Aufruf zu Betriebsversammlungen
zeigt Erfolge: In mehreren Betrieben wird am 1. März die Lohnarbeit
unterbrochen, um sich mit den Themen des MigrantInnestreiktags in Bezug
auf den eigenen Arbeitsalltag auseinanderzusetzen.
Der Kulturrat Österreich greift diese Idee auf, auch wenn die eigene
„Betriebs“struktur nicht annähernd groß genug ist, um überhaupt eine
BetriebsrätIn wählen und eine Betriebsversammlung im klassischen Sinn
einberufen zu können. Eine Realität, die schließlich für die
allermeisten meisten im Kunst-, Kultur- und Medienbereich Tätigen
zutrifft. Der Kulturrat Österreich ruft daher zu einer gemeinsamen
Kunst/Kultur/Medien-“Betriebs“versammlung auf.
Gerade das nun drohende nächste „Fremdenrechtspaket“ stößt auch hier auf
heftige Kritik. Das grundsätzliche Aushebeln von Grund- und
Menschenrechten ist allemal Anlass genug, hier aufzuschreien, die
zunehmende Verunmöglichung von künstlerischem Austausch noch das
Tüpfelchen auf dem I.
Unter der Devise „Mobilität statt Barrieren“ hat der Kulturrat
Österreich zuletzt die fremden- und beschäftigungsrechtlichen
Mobilitätsbarrieren von Kunst- und Kulturschaffenden unter die Lupe
genommen und in der Folge einen umfassenden Forderungskatalog
präsentiert. Seit Dezember 2009 hat das BMUKK hierzu eigens eine
interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet – unter Beteiligung von
Sozial-, Innen- und Außenministerium standen notwendige Änderungen au
der Agenda. In diesen Sitzungen haben Interessenvertretungen und
Kultureinrichtungen schließlich beispielhaft vor Augen geführt, wie auch
Subventionen aus der Kunstförderung in den Sand gesetzt werden, wenn
Kunstschaffenden ohne EU/EWR-Pass beispielsweise die Einreise nach
Österreich verweigert wird oder die gesetzlichen Einreisevoraussetzungen
schlichtweg realitätsfern interpretiert und angewandt werden. Ein
Zustand, dem auch das BMUKK nicht länger zusehen kann und möchte und in
einer entsprechenden Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf auch klar
formuliert hat. Nichts desto trotz: Im MinisterInnenrat wurde letzte
Woche die Regierungsvorlage für das nächste „Fremdenrechtspaket“
beschlossen – mit den Stimmen aller MinisterInnen.
Der Kulturrat Österreich appelliert an die Abgeordneten im Nationalrat,
ein klares Bekenntnis gegen Ausgrenzung und strukturellen Rasssismus
abzulegen und folglich NICHT für dieses Gesetzespaket zu stimmen!
„Machen wir Schluss mit der Trennung zwischen Wir und Ihr.“, wie es im
Aufruf zum Transnationalen Migrant_innenstreik heißt. Denn: „Die Zukunft
sind wir Alle!“
__/ 1. März – Transnationaler Migrant_innenstreik
http://www.1maerz-streik.net
__/ Ausschluss Basta (Petition)
http://ausschlussbasta.wordpress.com/2010/11/08/ausschluss-basta
__/ Kulturrat Österreich: Mobilität statt Barrieren!
http://kulturrat.at/agenda/imag/mobilitaet
_______/ Kontakt
Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
[email protected]
http://kulturrat.at
_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG
Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die
neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten
eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der
EmpfängerInnen zugesendet werden.
Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich
beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.
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