_______/ KOMMENTAR

______/ Kulturrat Österreich

__/ Kunst hat Recht? KünstlerInnen haben Rechte!
__/ Kommentar des Kulturrat Österreich zur Kampagne „Kunst hat Recht“

_______/ http://kulturrat.at


Die Diskussion um ein zeitgemäßes UrheberInnenrecht ist komplex und 
insbesondere angesichts der sich permanent beschleunigenden 
technologischen Entwicklung andauernd (neu) zu führen. Die Diskrepanz 
zwischen einer behäbigen politischen Entscheidungsfindung und dem 
schnellen Wandel in der Gesellschaft ist in diesem Bereich besonders 
deutlich und – verbunden mit drastischen ökonomischen Verschiebungen und 
allgemeinen Einkommensverlusten (im unteren Drittel) sowie den 
Auseinandersetzungen um ein offenes Internet – häufig Anlass für 
dringende Handlungsaufrufe.

__/ Kunst hat Recht?

Vor diesem Hintergrund wurde Ende Jänner 2012 die von den 
österreichischen Verwertungsgesellschaften konzipierte Kampagne „Kunst 
hat Recht“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Sechs der sieben 
Verwertungsgesellschaften fordern mit Unterstützung von KünstlerInnen im 
Wesentlichen eine bessere Durchsetzung der bestehenden Rechte, und zwar 
auf Grundlage der „Gleichung“ besserer Schutz der UrheberInnenrechte = 
mehr Einkommen für KünstlerInnen. Abgesehen von der zweifellos 
unterstützenswerten Forderung nach Erhaltung des 
UrheberInnenrechtssenats lässt sich aus der Deklaration und den 
Forderungen der Kampagne wenig Konkretes herauslesen: Verlangt werden 
die Festplattenabgabe und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung als 
Mittel gegen die Bedrohung der „Kulturnation“ Österreich durch 
Piraterie. Entsprechend wurde für den Fall, dass die Regierung das Thema 
UrheberInnenrecht nicht im Rahmen einer Regierungskommission behandelt, 
als erste Maßnahme der Boykott des Nationalfeiertags angedroht.

Wie selbst diese zentralen Forderungen in der Umsetzung aussehen sollen, 
bleibt vage: Soll die Festplattenabgabe als Flatrate (jährliche Gebühr 
für freies Kopieren) eingeführt werden (nach Gerhard Ruiss in Ö1) oder 
als Teil der Leerkassettenvergütung (zuletzt Michael Kos im Standard)? 
Zwar hat die Austro Mechana Tarife für eine Festplattenabgabe 
veröffentlicht, erzielt jedoch noch keine nennenswerten Erträge, weil 
GeräteherstellerInnen und Handel sich – auch vor Gericht – dagegen wehren.

Ebenso interpretationsoffen bleibt die Forderung nach wirksamen 
Instrumenten der Rechtsdurchsetzung: Während alle ProponentInnen der 
Kampagne (KünstlerInnen und VertreterInnen der 
Verwertungsgesellschaften) erklären, dass es nicht um die 
Kriminalisierung der NutzerInnen gehe, spricht die Ausformulierung in 
den Presseunterlagen der Kampagne eine andere Sprache: 
Vorratsdatenspeicherung, Three Strikes (Beschreitung des Rechtsweges bei 
der dritten Verwarnung – es geht also um die Vereinfachung der 
Rechtsdurchsetzung, nicht um deren Ermöglichung) sowie die juristische 
Verantwortung von Telekommunikationsunternehmen und Content-Plattformen 
für den Inhalt im Internet – das wäre das Ende der Netzneutralität.

__/ KünstlerInnen haben Rechte?

Auf den ersten Blick erstaunlich mutet an, dass zwei so zentrale 
Forderungen von KünstlerInnen und Interessenvertretungen der letzten 
Jahrzehnte wie jene nach der Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts 
und der Abschaffung der Cessio Legis (gesetzliche Abtretung aller 
Verwertungsrechte der FilmurheberInnen an die FilmproduzentInnen) keinen 
Eingang in die Kampagne gefunden haben. Die Vermutung, dass das Fehlen 
der beiden Forderungen, die auf einen rechtlichen Ausgleich der 
finanziellen Interessen zwischen ProduzentInnen und KünstlerInnen und 
eine Verbesserung der Verhandlungsposition der UrheberInnen gegenüber 
den VerwerterInnen abzielen, auf die Zusammensetzung der 
KampagneninitiatorInnen zurückzuführen ist, hat sich inzwischen 
bestätigt: Sandra Csillag (Literar-Mechana) beantwortete die 
entsprechende Frage auf dem letzten Branchen-Jour Fixe von EU XXL 
lapidar damit, dass die enthaltenen Forderungen der kleinste gemeinsame 
Nenner seien, der gegenüber den ProduzentInnen durchsetzbar war. (In den 
Verwertungsgesellschaften sitzen mit einer Ausnahme UrheberInnen und 
VerwerterInnen – die Ausnahme, die Verwertungsgesellschaft der 
Filmschaffenden (VDFS), hat die Unterstützung der Kampagne noch vor 
Beginn eingestellt).

Das Nichtthematisieren des österreichischen Spezifikums im 
UrheberInnenrecht, der Cessio Legis, nach der bei Filmen die 
Verwertungsrechte am Filmwerk automatisch ausschließlich den 
ProduzentInnen und nicht den FilmemacherInnen – also den UrheberInnen – 
zustehen, führte letztendlich zu der paradoxen Situation, dass ein 
Filmproduzent im Rahmen der Kampagne die Verbesserung der Rechte für 
KünstlerInnen einfordert, die er ihnen gleichzeitig de facto vorenthält. 
Bislang war als Erklärung zu hören, die Cessio Legis werde aufgrund 
eines anhängigen Verfahrens am Europäischen Gerichtshof ohnedies bald 
Geschichte sein. Trotz des tatsächlich positiven Ausgangs des Verfahrens 
vor wenigen Tagen wird jetzt nicht automatisch eine Verbesserung der 
rechtlichen Situation der Filmschaffenden hergestellt, da eine 
Folgelösung erst ausgehandelt werden muss.

__/ Einkommen für UrheberInnen!

UrheberInnen sollen aus ihrer künstlerischen Produktion angemessene 
Einkommen lukrieren können. Und sie sollen auch weiterhin in der Lage 
sein, überhaupt produzieren zu können. Knapp auf den Punkt gebracht ist 
das zumindest im Kulturrat Österreich, aber auch in weiten Teilen der 
mit dem UrheberInnenrecht Beschäftigten Konsens. Die Frage, wie das 
sichergestellt werden kann, ist schon seit Jahren Gegenstand von 
Diskussionen – mit unterschiedlichen Einschätzungen und Antworten. Der 
Status quo, d.h. die Einkommenssituation der Kunstschaffenden in 
Österreich (zuletzt in der Studie „Die soziale Lage der Künstlerinnen 
und Künstler in Österreich“ im Auftrag des bm:ukk ausführlich erhoben), 
ist unzweifelhaft katastrophal. Wie die Einkommenssituation spezifisch 
mit urheberInnenrechtlichen Einkommensbestandteilen korreliert, ist 
dagegen umstritten. Was jedenfalls fehlt, ist eine konkrete und 
nachvollziehbare Erhebung des Sachstandes unter Einbeziehung der Daten 
der Verwertungsgesellschaften, wie sie derzeit im Filmbereich im Auftrag 
des bm:ukk durchgeführt wird. Des Weiteren wäre eine Erhebung der 
Kosten, die KünstlerInnen durch die Rechteabklärung (für Bearbeitungen 
etc.) entstehen, von Interesse.

Die im Kulturrat Österreich zusammengeschlossenen Interessenvertretungen 
wurden in die Kampagnenplanung nicht involviert. Dies ist umso 
bedauerlicher, als gerade die Unterschiedlichkeit der Standpunkte, die 
hier jeweils vertreten werden, Gelegenheit geboten hätte, eine 
konstruktive, breite Diskussion über geistige Eigentumsrechte im 
Kunstbereich zu führen. Klar ist im Kulturrat Österreich: Die Einführung 
des UrheberInnenvertragsrechts und die Abschaffung der Cessio Legis 
tragen zur Verbesserung der rechtlichen Situation von UrheberInnen bei 
und müssen daher realisiert werden. Inwieweit es dadurch auch zur 
Verbesserung der ökonomischen Lage der KünstlerInnen kommen kann, werden 
die Auseinandersetzungen im Umfeld solcher Rechtsänderungen zeigen 
müssen. Die Frage der Einkommen von KünstlerInnen ist jedenfalls nicht 
nur über das UrheberInnenrecht zu klären, denn hier fehlt es an allen 
Ecken und Enden: Es besteht rechtlicher Verbesserungsbedarf, der im 
Kulturrat Österreich seit Jahren Thema ist (siehe Forderungspakete), für 
die Einhaltung sozial- und arbeitsrechtlicher Standards ist zu sorgen, 
die Umgehung vorhandener Rechte muss ausgeschlossen werden. Und nicht 
zuletzt braucht es die dringend notwendige Akzeptanz von 
Honorarrichtlinien, um der „Gratismentalität“ ein Ende zu setzen. Alles 
andere sollte auf Basis nachvollziehbarer, valider Daten diskutiert werden.

Eine Vorratsdatenspeicherung sowie Zensurbestrebungen im Netz wird der 
Kulturrat Österreich dagegen nicht mittragen.


_______/ Weitere Informationen:

____/ Anstehende Diskussionsveranstaltungen:

__/ DO 16.2.2012, 19h30. Projekt Space. Karlsplatz. Treitlstraße 2, 1040 
Wien.
Austrian Directors' Association (ADA) lädt unter dem Titel „Urheberrecht 
im Netz“ zu einer Konfrontation.
(um Anmeldung wird gebeten)
http://www.directors.at

__/ FR 17.2.2012, 19h. METAmART. Karlsplatz 5, 1010 Wien
METAmART lädt unter dem Titel "Ad ACTA #KünstlerInneneinkommen: Will 
Kunst neue Rechte?" zum Gespräch.
http://metamart.at/finalwochenende

__/ DO 23.2.2012, 18h. RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien
EU-XXL lädt unter dem Titel „Kampf gegen die Hydra? Zum Meinungsstreit 
in Sachen Internetpiraterie" zum 10. Jour Fixe (in Kooperation mit dem 
Dachverband der Filmschaffenden).
http://www.eu-xxl.at

____/ Diskussionsbeiträge:

__/ Ursula Sedlaczek im Webstandard-Interview. In: derstandard.at, 12.2.2012
http://derstandard.at/1326249014835/WebStandard-Interview-Austro-Mechana-will-Festplattenabgabe-mit-allen-Mitteln-verteidigen

__/ Peter Paul Skrepek: Lizenz zum Kopieren. In: musikergilde.at, 12.2.2012
http://www.musikergilde.at/index.php?cccpage=coda_aktuell_artikel_detail&set
_z_m_coda_aktuell=331&set_z_m_coda_kat=8

__/ Monika Mokre: Offener Brief zu „Mehr Rechte gegen Kunst“ vs. „Kunst 
hat Recht“.
http://future-nonstop.org/c/b58af432dbdb4622d9bf419e941cae18

__/ Juliane Alton: Kunst irrt! Teil 20 der Artikelserie „Alternativen 
zum Verlust der Kulturpolitik“ der IG Kultur Österreich.
http://igkultur.at/medien/presse/kunst-irrt

__/ Michael Kos: Existenzsicherung im virtuellen Niemandsland. In: Der 
Standard 30.1.2012
http://derstandard.at/1326504120745/Urheberrecht-Existenzsicherung-im-virtuellen-Niemandsland

__/ Tina Leisch: Leserkommentar: Kunst und Käse. In: derstandard.at, 
30.1.2012
http://derstandard.at/1326504067009/Leserkommentar-Kunst-und-Kaese

__/ Diskussionsrunde Ö1 mit Gerhard Ruiss und Felix Stalder. 
Kulturjournal, 26.1.2012
http://oe1.orf.at/artikel/296365

__/ Konrad Becker, Marina Grzinic, Susanne Kirchmayr, Monika Mokre, 
Gerald Raunig, Felix Stalder: Mehr Rechte gegen die Kunst? In: Der 
Standard, 25.1.2012
http://derstandard.at/1326503743951/Gegeninitiative-zu-Kunst-hat-Recht-Mehr-Rechte-gegen-die-Kunst

__/ Kunst hat Recht. Initiative für das Recht auf geistiges Eigentum.
http://www.kunsthatrecht.at

__/ Kunst gegen Überwachung. Initiative gegen die Verknüpfung von 
UrheberInnenrecht und Überwachung
http://www.facebook.com/kunstueberwachung

____/ Materialien und Texte auf der Website des Kulturrat Österreich:

__/ Kulturrat Österreich: UrheberInnenvertragsrecht in Österreich? 
Bericht zur Veranstaltung „UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich: 
bitte warten?“ des Kulturrat Österreich am 19.1.2011
http://kulturrat.at/termine/doku/tatort_UVR_zwei

__/ Kulturrat Österreich: UrheberInnenvertragsrecht? Theorie und Praxis. 
Bericht zur Veranstaltung „UrheberInnenvertragsrecht – Theorie und 
Praxis“ des Kulturrat Österreich am 14.12.2010
http://kulturrat.at/termine/doku/tatort_UVR_eins

__/ Clemens Christl: Kultur-Flatrate? À la longue wird sie kommen! 
Bericht zur Veranstaltung „Flatrate = Filesharing + Einkommen aus 
künstlerischer Arbeit?“ des Kulturrat Österreich am 27.11.2009
http://kulturrat.at/termine/doku/tatort_flatrate

__/ Beiträge zum Thema in: Kulturrat Österreich: Anstöße zur Kultur- und 
Medienpolitik. 2006
http://kulturrat.at/debatte/zeitung/urheberin

__/ Debattenseite Urheberrechte und Cultural Commons auf kulturrat.at
http://kulturrat.at/debatte/urheberrechte

____/ Materialien zu Forderungen und Diskursen um die Verbesserung der 
sozialen Lage von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden auf der Website 
des Kulturrat Österreich:

__/ Forderungen und Positionen Kulturrat Österreich
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen

__/ Überblickseite zu „Soziale Rechte für alle“ auf kulturrat.at
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte

__/ Überblickseite zum interministeriellen Arbeitsprozess zur 
Verbesserung der sozialen Lage auf kulturrat.at
http://kulturrat.at/agenda/imag


_______/ Kulturrat Österreich

Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien

[email protected]
http://kulturrat.at



_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der 
EmpfängerInnen zugesendet werden.

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.
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