Re: [Talk-at] Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ausgen. Fahrzeuge der Anrainer und ihrer Lieferanten

2017-05-08 Diskussionsfäden Friedrich Volkmann

On 08.05.2017 14:41, C K wrote:

Dem konkrete Beispiel der Spaziergänger würde ich widersprechen, da dies
nichts mit den Anrainer (jenen die dort Wohnen) zutun hat. Dies ist ein
Eigeninteresse und genau dieses möchte man mit diesem Verkehrszeichen
verhindern.


Danke für den Hinweis. Ich habe mich verschrieben und meinte natürlich 
"schließt aus" statt "schließt ein". Bei vehicle=destination ist den 
Spaziergängern die Zufahrt erlaubt, bei Anrainerverkehr nicht.



OT:
mit Anrainer oder Anrainerverkehr wäre es möglich gewesen
Anrainerparkplätze zu schaffen - jedoch in keiner kontrollierbaren Form.
Daher denke ich, dass diese "ausgen. Anrainer" Schilder aus einer Zeit
vor den Anrainerparkplätzen kommen. Vorteil für den Bezirk: jene
Parkplätze hinter diesen "Fahrverboten ausgenommen Anrainer" zählen
nicht zur Quote für Anrainerparkplätze - sind faktisch aber welche.


Genauso wie die Hauseinfahrten, die vor allem bei Einfamilienhäusern oft 
mehr Stellplätze wegnehmen als dahinter genutzt werden.


Anrainerparkplätze sind ein Placebo, denn die Anzahl der Parkplätze wird 
dadurch insgesamt nicht mehr. Alle Parkverbote inklusive Pickerlzonen führen 
nur dazu, dass die Hotspots mit Parkplatznot immer mehr und immer schlimmer 
werden, während woanders Plätze sinnlos leerstehen.


Dass sich Anrainerverkehr in Wien nicht kontrollieren lässt, glaube ich 
auch. Am besten wäre es, die Parkpickerln ersatzlos abzuschaffen. Wenn die 
Pendler stören, gehört die Ursache angegangen (Pendlerpauschale abschaffen), 
statt dass man nach dem Florianiprinzip die Pendler dem Nachbarbezirk aufbürdet.



OT-ENDE


Immerhin mit Österreichbezug und damit zumindest nicht mehr OT als der 
Wochennotiz-Spam. ;-)


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Re: [Talk-at] Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ausgen. Fahrzeuge der Anrainer und ihrer Lieferanten

2017-05-08 Diskussionsfäden C K

Der Punkt ist tatsächlich, dass es in Österreich die Unterscheidung von

"Anrainer" und "Anrainerverkehr" gibt.
Ersteres (Anrainer) sind tatsächlich nur jene, die dort Wohnen - NICHT
deren Besuch, NICHT der Lieferant, NICHT die Post, NICHT die Handwerker etc.
Letzteres (Anrainerverkehr) sind eben jene, die dort für die Anrainer
etwas machen - dies inkludiert nun die oben genannten Beispiele.

Dem konkrete Beispiel der Spaziergänger würde ich widersprechen, da dies
nichts mit den Anrainer (jenen die dort Wohnen) zutun hat. Dies ist ein
Eigeninteresse und genau dieses möchte man mit diesem Verkehrszeichen
verhindern.

Im 6. Bezirk sind solche Tafeln aufgestellt um eine Verkehrsberuhigung
zu erzielen.

Im 8. Bezirk gibt es so ein Schild iirc bei einer Hofeinfahrt - damit
keine Fremdfahrzeuge dort Parken.

OT:
mit Anrainer oder Anrainerverkehr wäre es möglich gewesen
Anrainerparkplätze zu schaffen - jedoch in keiner kontrollierbaren Form.
Daher denke ich, dass diese "ausgen. Anrainer" Schilder aus einer Zeit
vor den Anrainerparkplätzen kommen. Vorteil für den Bezirk: jene
Parkplätze hinter diesen "Fahrverboten ausgenommen Anrainer" zählen
nicht zur Quote für Anrainerparkplätze - sind faktisch aber welche.
OT-ENDE

Am 08.05.2017 um 12:11 schrieb Friedrich Volkmann:

On 08.05.2017 11:18, Robert Kaiser wrote:

AFAIK nicht ganz - Anlieger sind jene, die dort ein Anliegen haben, das
inkludiert Zusteller/Lieferanten und Gäste (und das ist "destination").
Anrainer sind doch nur Leute, die dort wohnen, oder bin ich da falsch
informiert?


Letzteres. :-) Aus den Diskussionen mit den Deutschen ist
herausgekommen, dass bei denen IIRC auf Grund einer
Gerichtentscheidung "Anlieger frei" tatsächlich auch Zusteller, Gäste
usw. mit einschließt (also was wir "Anrainerverkehr" nennen), aber
eben nicht wegen der volksethymologischen Umdeutung des Wortes
"Anlieger". Laut Duden Herkunftswörterbuch kommt es von "anliegen" mit
der Bedeutung: "angrenzen; sich anschmiegen; beigefügt sein;
bevorstehen, sich ereignen".

Anrainerverkehr ist nicht "destination", denn destination traffic
(alias "local traffic only" alias "no thru traffic") heißt, dass man
zufahren, aber nicht durchfahren darf. Das entspricht unseren
Zusatztafeln "Zufahrt gestattet" und "ausgenommen Fahrtziel in...".
Anrainerverkehr schließt im Gegensatz zu destination traffic die Leute
ein, die hinfahren um dort spazieren zu gehen o.ä. (also niemanden
besuchen wollen). Andererseits ist bei Anrainerverkehr den Anrainern
die Durchfahrt erlaubt, bei destination traffic nur die Zufahrt. Was
wir Anrainerverkehr nennen, ist im englischen Sprachraum unbekannt und
darum gibt es keine direkte Übersetzung dafür. Die Unterscheidung
zwischen Anrainer und Anrainerverkehr gibt es überhaupt nur in
Österreich, denn in DE kennt man nur Anlieger (ohne -verkehr) und das
wird auch der Grund gewesen sein, warum das Gericht dort die Bedeutung
weiter gefasst hat. Sonst könnte dort keiner mehr Post zustellen oder
seine Verwandten besuchen.




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Re: [Talk-at] Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ausgen. Fahrzeuge der Anrainer und ihrer Lieferanten

2017-05-08 Diskussionsfäden Robert Kaiser

Stefan Kopetzky schrieb:

On 2017-05-08 11:18, Robert Kaiser wrote:

Anlieger ist ein Synonym für Anrainer

AFAIK nicht ganz - Anlieger sind jene, die dort ein Anliegen haben, das
inkludiert Zusteller/Lieferanten und Gäste (und das ist "destination").
Anrainer sind doch nur Leute, die dort wohnen, oder bin ich da falsch
informiert?

Jup.

Zitat:
"Anlieger (oder Straßenanlieger) sind Rechtssubjekte, die Eigentümer
oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das
an eine öffentliche Straße oder an einen Wasserlauf grenzt. In
Österreich heißen sie Anrainer, in der Schweiz und Liechtenstein werden
sie Anstößer genannt."
(https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger)


Lustigerweise widersprechen die Gerichtszitate in 
https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger#Begriffe und darunter genau 
dieser Definition und weiten sie auf genau das aus, was in OSM unter 
"destination" gemeint ist - interessanterweise für die gesamte Gruppe an 
Bezeichnungen, was mir nicht klar war. Also laut diesen Gerichtsaussagen 
ist "access=destination" für Anlieger und Anrainer durchaus richtig.


KaiRo


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Re: [Talk-at] Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ausgen. Fahrzeuge der Anrainer und ihrer Lieferanten

2017-05-08 Diskussionsfäden Stefan Kopetzky
On 2017-05-08 11:18, Robert Kaiser wrote:
>> Anlieger ist ein Synonym für Anrainer
> 
> AFAIK nicht ganz - Anlieger sind jene, die dort ein Anliegen haben, das
> inkludiert Zusteller/Lieferanten und Gäste (und das ist "destination").
> Anrainer sind doch nur Leute, die dort wohnen, oder bin ich da falsch
> informiert?

Jup.

Zitat:
"Anlieger (oder Straßenanlieger) sind Rechtssubjekte, die Eigentümer
oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das
an eine öffentliche Straße oder an einen Wasserlauf grenzt. In
Österreich heißen sie Anrainer, in der Schweiz und Liechtenstein werden
sie Anstößer genannt."
(https://de.wikipedia.org/wiki/Anlieger)

LG,
Stefan




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Re: [Talk-at] Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ausgen. Fahrzeuge der Anrainer und ihrer Lieferanten

2017-05-08 Diskussionsfäden Robert Kaiser

Friedrich Volkmann schrieb:
Anders siehts bei ausgen. Anlieger aus, das wäre dann 
vehicle=destination.


Anlieger ist ein Synonym für Anrainer


AFAIK nicht ganz - Anlieger sind jene, die dort ein Anliegen haben, das 
inkludiert Zusteller/Lieferanten und Gäste (und das ist "destination"). 
Anrainer sind doch nur Leute, die dort wohnen, oder bin ich da falsch 
informiert?


KaiRo


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Re: [Talk-at] Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ausgen. Fahrzeuge der Anrainer und ihrer Lieferanten

2017-05-07 Diskussionsfäden Friedrich Volkmann

On 07.05.2017 22:14, Markus Straub wrote:

Ad private: Ich denke wir könnenn mit den derzeitigen Taggingmöglichkeiten
nicht wirklich zwischen einer Privatstraße und einer öffentlichen Straße mit
Fahrverbot ausgen. Anrainer unterscheiden. Beides wäre imho vehicle=private.


Ich hab seit 2 Jahren vor, ein Proposal für vehicle=residents (bzw. 
allgemein formuliert access=residents) zu erstellen, hab aber noch nicht die 
Nerven dafür gefunden. Es gibt nämlich 2 Probleme: Eines ist, dass man bei 
der Gelegenheit auch gleich ein Proposal für einen Wert für Anrainerverkehr 
machen sollte, aber dafür gibt es keine englische Übersetzung.



Anders siehts bei ausgen. Anlieger aus, das wäre dann vehicle=destination.


Anlieger ist ein Synonym für Anrainer, darum nicht vehicle=destination, 
sondern private oder residents. Und damit kommen wir zum zweiten Problem, 
nämlich dass einige Deutsche das nicht verstanden haben und das Wiki so 
verpfuscht haben, dass dort destination für Anlieger, Anrainer und -verkehr 
empfohlen wird. Ich hab das ein paar mal korrigiert, aber gegen deren 
zahlenmäßige Übermacht war nicht anzukommen. Wenn wir ein Proposal für 
residents oder Anrainerverkehr machen, müssen wir damit rechnen, dass die 
Deutschen das niederstimmen, weil sie sagen, sie haben das immer schon mit 
destination getaggt und deswegen ist das richtig so.



Woher hast du die Info / Interpretation, dass Anrainer ohnehin immer
mitgemeint sind? Ich fänds auch logisch und hab im Wiki nach dieser Aussage
gesucht, sie aber nicht gefunden.


Manche Dinge sind so selbstverständlich, dass man sie nicht extra erwähnen 
muss. So steht z.B. auf der englischen Seite für key:oneway nicht, dass 
Fußgänger gegen die Einbahn gehen dürfen. Diese undokumentierten 
Implikationen sind ein Spiegelbild der Realität, wo ja genauso keiner 
"ausgenommen ich" auf ein Verbotsschild draufschreibt. Da gab es mal einen 
witzigen Fall, wo jemand ein Halteverbotsschild vor sein Haus hängte und 
dann von der Polizei einen Strafzettel kassierte, als er selber dort parkte.


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