Re: [Talk-de] Adressbestände Köln nun als OpenData

2013-08-31 Diskussionsfäden Jörg Frings-Fürst
Moin Dirk,

in §126 Abs. 3 Baugesetzbuch steht: Der Eigentümer hat sein Grundstück
mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen
gelten die landesrechtlichen Vorschriften.


Die Nummern werden den Grundstücken zugeordnet und werden als
Hausnummer im Grundbuch eingetragen.

Die Nummern werden zumindest hier auch für Grundstücke vergeben die noch
nicht bebaut sind, aber in einem Gebiet mit Bebauungsplan liegen und
bebaut werden könnten.

Nur so lassen sich dann auch Hausnummern wie 8-12 erklären, bei denen
die Bebauung über mehrere Grundstücke geht.

Schönes Wochenende noch

Jörg 


-- 
Jörg Frings-Fürst
OSM privat
D-54526 Landscheid
GPG Fingerprint: 13E3 4D4A 3228 D138 8511 EA5A 08AC AF02 3C6D 750A
Full GPG key: hkp://pool.sks-keyservers.net
CAcert Serialnr.: 0D:9A:23
SHA1-Fingerprint:
CA:36:4D:44:D1:71:4A:78:C8:6C:C2:CC:94:F3:6E:42:38:BA:CE:4E
http://cacert.org

Am Freitag, den 30.08.2013, 13:02 +0200 schrieb Dirk Sohler:
 Martin Koppenhoefer schrieb:
  m.E. am sinnvollsten auf dem gesamten Gebiet, auf dem sie gilt.
 
 HAUSnummer, nicht Grundstücksnummer (das wäre dann nämlich die
 Flurstücksnummer aus dem Katasterplan).
 
 Zudem beschreibt eine Adresse im allgemeinen Sprachgebrauch immer ganz
 konkret einen Wohnort (Straße, Hausnummer, ggf. Appartement-Nummer),
 und nicht ein Grundstück (vgl. Flurstücksnummer, die „Adresse des
 Grundstückes“).
 
 Grüße,
 Dirk

___
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Talk-de@openstreetmap.org
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Re: [Talk-de] Adressbestände Köln nun als OpenData

2013-08-31 Diskussionsfäden Bernhard Weiskopf
Das ist in Mannheim und vermutlich in anderen deutschen Städten ebenso.

Bereits im Bebauungsplan werden den Flurstücken Hausnummern zugeordnet. Das 
erste Haus auf dem Grundstück erhält dann die zugeteilte Hausnummer. Weitere 
Häuser auf demselben Flurstück werden mit angehängten Nummernzusätzen ergänzt.

Besonders großen Flurstücken werden aber auch schon mal mehrere Hausnummern 
zugeordnet, wenn darauf voraussichtlich mehrere Häuser errichtet werden.

In unserem Wohngebiet wurden einige Garagenplätze geteilt in jeweils eine 
Gemeinschaftsfläche und viele 3 m x 6 m große Flächen für die Garagen. Hier 
bekam dann jede Garage eine eigene Hausnummer, die hat aber niemand an der 
Garage angebracht, obwohl das rein rechtlich vermutlich notwendig wäre.

Bernhard

 -Ursprüngliche Nachricht-
 Von: Jörg Frings-Fürst [mailto:o...@jff-webhosting.net]
 Gesendet: Samstag, 31. August 2013 09:58
 An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
 Betreff: Re: [Talk-de] Adressbestände Köln nun als OpenData
 
 Moin Dirk,
 
 in §126 Abs. 3 Baugesetzbuch steht: Der Eigentümer hat sein Grundstück
 mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen
 gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
 
 Die Nummern werden den Grundstücken zugeordnet und werden als
 Hausnummer im Grundbuch eingetragen.
 
 Die Nummern werden zumindest hier auch für Grundstücke vergeben die
 noch nicht bebaut sind, aber in einem Gebiet mit Bebauungsplan liegen
 und bebaut werden könnten.
 
 Nur so lassen sich dann auch Hausnummern wie 8-12 erklären, bei denen
 die Bebauung über mehrere Grundstücke geht.
 
 Schönes Wochenende noch
 
 Jörg
 
 
 --
 Jörg Frings-Fürst
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 http://cacert.org
 
 Am Freitag, den 30.08.2013, 13:02 +0200 schrieb Dirk Sohler:
  Martin Koppenhoefer schrieb:
   m.E. am sinnvollsten auf dem gesamten Gebiet, auf dem sie gilt.
 
  HAUSnummer, nicht Grundstücksnummer (das wäre dann nämlich die
  Flurstücksnummer aus dem Katasterplan).
 
  Zudem beschreibt eine Adresse im allgemeinen Sprachgebrauch immer
 ganz
  konkret einen Wohnort (Straße, Hausnummer, ggf. Appartement-
 Nummer),
  und nicht ein Grundstück (vgl. Flurstücksnummer, die „Adresse des
  Grundstückes“).
 
  Grüße,
  Dirk



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Re: [Talk-de] Adressbestände Köln nun als OpenData

2013-08-31 Diskussionsfäden jotpe
Leute, diskutiert darüber woanders! Johannes

Am Samstag, 31. August 2013 schrieb Bernhard Weiskopf :

 Das ist in Mannheim und vermutlich in anderen deutschen Städten ebenso.

 Bereits im Bebauungsplan werden den Flurstücken Hausnummern zugeordnet.
 Das erste Haus auf dem Grundstück erhält dann die zugeteilte Hausnummer.
 Weitere Häuser auf demselben Flurstück werden mit angehängten
 Nummernzusätzen ergänzt.

 Besonders großen Flurstücken werden aber auch schon mal mehrere
 Hausnummern zugeordnet, wenn darauf voraussichtlich mehrere Häuser
 errichtet werden.

 In unserem Wohngebiet wurden einige Garagenplätze geteilt in jeweils eine
 Gemeinschaftsfläche und viele 3 m x 6 m große Flächen für die Garagen. Hier
 bekam dann jede Garage eine eigene Hausnummer, die hat aber niemand an der
 Garage angebracht, obwohl das rein rechtlich vermutlich notwendig wäre.

 Bernhard

  -Ursprüngliche Nachricht-
  Von: Jörg Frings-Fürst [mailto:o...@jff-webhosting.net javascript:;]
  Gesendet: Samstag, 31. August 2013 09:58
  An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
  Betreff: Re: [Talk-de] Adressbestände Köln nun als OpenData
 
  Moin Dirk,
 
  in §126 Abs. 3 Baugesetzbuch steht: Der Eigentümer hat sein Grundstück
  mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen
  gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
 
  Die Nummern werden den Grundstücken zugeordnet und werden als
  Hausnummer im Grundbuch eingetragen.
 
  Die Nummern werden zumindest hier auch für Grundstücke vergeben die
  noch nicht bebaut sind, aber in einem Gebiet mit Bebauungsplan liegen
  und bebaut werden könnten.
 
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  die Bebauung über mehrere Grundstücke geht.
 
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  Jörg
 
 
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  SHA1-Fingerprint:
  CA:36:4D:44:D1:71:4A:78:C8:6C:C2:CC:94:F3:6E:42:38:BA:CE:4E
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  Am Freitag, den 30.08.2013, 13:02 +0200 schrieb Dirk Sohler:
   Martin Koppenhoefer schrieb:
m.E. am sinnvollsten auf dem gesamten Gebiet, auf dem sie gilt.
  
   HAUSnummer, nicht Grundstücksnummer (das wäre dann nämlich die
   Flurstücksnummer aus dem Katasterplan).
  
   Zudem beschreibt eine Adresse im allgemeinen Sprachgebrauch immer
  ganz
   konkret einen Wohnort (Straße, Hausnummer, ggf. Appartement-
  Nummer),
   und nicht ein Grundstück (vgl. Flurstücksnummer, die „Adresse des
   Grundstückes“).
  
   Grüße,
   Dirk



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