Re: [Talk-de] Talk-de Nachrichtensammlung, Band 117, Eintrag 7

2016-04-05 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


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> Am 05.04.2016 um 13:43 schrieb Bernhard Kuisle :
> 
> 1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich 
> erlaubt in einer Fußgängerzone verboten.


das Fahren ja, das Schieben nein

Gruß,
Martin 
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Re: [Talk-de] Talk-de Nachrichtensammlung, Band 117, Eintrag 7

2016-04-05 Diskussionsfäden Hartmut Holzgraefe

On 05.04.2016 13:43, Bernhard Kuisle wrote:

Fußgängerzonen: Radfahren erlaubt - unerlaubt?

Die nächsten Zeilen sind unter Vorbehalt meines Gedächtnisses   .^)

1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich erlaubt 
in einer Fußgängerzone verboten.


Warum finde ich dann, auch ohne dass Radschieben irgendwo offiziell 
erlaubt wäre (es gibt nur eine Freigabe für Radfahrer außerhalb der

Geschäftszeiten) bei uns auch mitten in der Fußgängerzone vor
Geschäften von der Stadt installierte Fahrradständer 
(bicycle_parking=stand)?


Oder soll die Rechtslage etwa so sein dass ich mein Rad dann bis
weit in die Fußgängerzone hinein tragen müsste?


2. Das Rollern ist nach Gerichtsurteilen erlaubt. Rollern ist aber nur, wenn 
der Fuß auf dem Pedal ist, der beim Rollern auch auf dem Roller stehen würde.
D.h. für jemanden, der das Rad üblicherweise rechts schiebt, muss der rechte 
Fuß auf dem Pedal stehen. (Steht der linke Fuß drauf, ist er Radfahrer, da er 
jederzeit richtig aufsteigen könnte).


Da man "rollern mit linkem Fuß auf linkem Pedal" sowieso nicht lange 
durchhält finde ich die Unterscheidung sogar noch irgendwie ein Stück

weit plausibel, vor allem wenn man auch noch berücksichtigt dass nicht
jeder Rahmen oben eien Stange hat ...

--
hartmut

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Re: [Talk-de] Talk-de Nachrichtensammlung, Band 117, Eintrag 7

2016-04-05 Diskussionsfäden Bernhard Kuisle
Fußgängerzonen: Radfahren erlaubt - unerlaubt?

Die nächsten Zeilen sind unter Vorbehalt meines Gedächtnisses   .^)

1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich erlaubt 
in einer Fußgängerzone verboten.

2. Das Rollern ist nach Gerichtsurteilen erlaubt. Rollern ist aber nur, wenn 
der Fuß auf dem Pedal ist, der beim Rollern auch auf dem Roller stehen würde.
D.h. für jemanden, der das Rad üblicherweise rechts schiebt, muss der rechte 
Fuß auf dem Pedal stehen. (Steht der linke Fuß drauf, ist er Radfahrer, da er 
jederzeit richtig aufsteigen könnte).

Wenn jemand zwischen 1. und 2. einen Widerspruch sieht, ist er mit mir einer 
Meinung.

Gruß Bernhard




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