Fußgängerzonen: Radfahren erlaubt - unerlaubt?

Die nächsten Zeilen sind unter Vorbehalt meines Gedächtnisses   .^)

1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich erlaubt 
in einer Fußgängerzone verboten.

2. Das Rollern ist nach Gerichtsurteilen erlaubt. Rollern ist aber nur, wenn 
der Fuß auf dem Pedal ist, der beim Rollern auch auf dem Roller stehen würde.
D.h. für jemanden, der das Rad üblicherweise rechts schiebt, muss der rechte 
Fuß auf dem Pedal stehen. (Steht der linke Fuß drauf, ist er Radfahrer, da er 
jederzeit richtig aufsteigen könnte).

Wenn jemand zwischen 1. und 2. einen Widerspruch sieht, ist er mit mir einer 
Meinung.

Gruß Bernhard




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