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> Am 05.04.2016 um 13:43 schrieb Bernhard Kuisle :
>
> 1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich
> erlaubt in einer Fußgängerzone verboten.
das Fahren ja, das Schieben nein
Gruß,
Martin
On 05.04.2016 13:43, Bernhard Kuisle wrote:
Fußgängerzonen: Radfahren erlaubt - unerlaubt?
Die nächsten Zeilen sind unter Vorbehalt meines Gedächtnisses .^)
1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich erlaubt
in einer Fußgängerzone verboten.
Warum finde ich
Fußgängerzonen: Radfahren erlaubt - unerlaubt?
Die nächsten Zeilen sind unter Vorbehalt meines Gedächtnisses .^)
1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich erlaubt
in einer Fußgängerzone verboten.
2. Das Rollern ist nach Gerichtsurteilen erlaubt. Rollern ist aber
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