Hallo,
Mein Problem sind nicht die Zeichnungen der B- und F-Pläne, sondern
die Basis auf denen diese entworfen sind.
Wenn die farbigen Linien der Pläne nachgezeichnet werden, ist das
vielleicht okay, aber nicht die graue ALK oder eine Grundkarte.
Wenn diese Grundkarte Teil der amtlichen
Hallo,
Frederik Ramm schrieb:
Wenn diese Grundkarte Teil der amtlichen Bekanntmachung ist, dann ist
sie auch vom UrhG ausgenommen. §5 Abs 1 UrhG:
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie
Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen
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