Michael Buege mich...@buegehome.de writes:
b) Fahrräder generell nicht gefahren/mitgeführt/geschoben werden dürfen.
Hast du ein konkretes Beispiel fuer duerfen nicht mitgefuehrt/ geschoben
werden?
Auf dem wochenmarkt in Bückeburg (so war das dort vor ca. 20 jahren
jedenfalls ;) ).
--
Karl
Es braeuchte wirklich ein Tag fuer den speziellen italienischen
Sonderfall in einigen Gebirgsgegenden, wo man sein MTB nur tragen, aber
nicht schieben darf. Berührt das Bike den Boden und ein Ranger siehts,
kostet es 3 stellige Geldstrafe.
___
Am 16.05.2010 00:11, schrieb Heiko Jacobs:
Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo
Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt
werden könnte. Also eingezäunte Gelände oder Gebäude könnten sowas
in der Hausordnung haben. Wer sowas taggen will, muss
Am 16. Mai 2010 10:33 schrieb Felix Hartmann extremecar...@googlemail.com:
Es braeuchte wirklich ein Tag fuer den speziellen italienischen
Sonderfall in einigen Gebirgsgegenden, wo man sein MTB nur tragen, aber
nicht schieben darf. Berührt das Bike den Boden und ein Ranger siehts,
kostet es 3
Zitat Simon Kokolakis:
Hallo,
wie unterscheide ich Wege auf denen
a) das Fahrradfahren verboten ist, wie zb in Fußgängerzonen, Schieben
allerdings nicht
bicycle=no
b) Fahrräder generell nicht gefahren/mitgeführt/geschoben werden dürfen.
Wo sie nicht gefahren werden duerfen, gilt
Simon Kokolakis schrieb:
wie unterscheide ich Wege auf denen
a) das Fahrradfahren verboten ist, wie zb in Fußgängerzonen, Schieben
allerdings nicht
bicycle=no
b) Fahrräder generell nicht gefahren/mitgeführt/geschoben werden dürfen.
In der Regel würde ich dann ausgehen von:
bicycle=no
Heiko Jacobs heiko.jac...@gmx.de wrote:
Auf dem reinen Radweg ist Radschieben übrigens verboten, weil
Fußgänger auf reinen Radwegen nix verloren haben.
Ich habe durchaus schon Schilder Radfahrer absteigen auf Radwegen
gesehen. Aufruf zu verbotenem handeln?
Gruss
Sven
--
TCP/IP:
Sven Geggus schrieb:
Heiko Jacobs heiko.jac...@gmx.de wrote:
Auf dem reinen Radweg ist Radschieben übrigens verboten, weil
Fußgänger auf reinen Radwegen nix verloren haben.
Ich habe durchaus schon Schilder Radfahrer absteigen auf Radwegen
gesehen. Aufruf zu verbotenem handeln?
Du darfst
Sven Geggus wrote:
Heiko Jacobs heiko.jac...@gmx.de wrote:
Auf dem reinen Radweg ist Radschieben übrigens verboten, weil
Fußgänger auf reinen Radwegen nix verloren haben.
Ich habe durchaus schon Schilder Radfahrer absteigen auf Radwegen
gesehen. Aufruf zu verbotenem handeln?
Bernd Sluka
hi,
ich habe nach dem Lesen dieser Abhandlung beschlossen, mein Fahrrad zum
Sperrmüll zu stellen. ;)
-
Der Fehler tritt nicht sporadisch sondern nur ab und zu auf. - aus
Hotline-Eintrag
--
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Am 16. Mai 2010 00:11 schrieb Heiko Jacobs heiko.jac...@gmx.de:
Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo
Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt
werden könnte. Also eingezäunte Gelände oder Gebäude könnten sowas
in der Hausordnung haben.
das
Sven Geggus li...@fuchsschwanzdomain.de [Sun, May 16, 2010 at 12:41:25AM
CEST]:
Heiko Jacobs heiko.jac...@gmx.de wrote:
Auf dem reinen Radweg ist Radschieben übrigens verboten, weil
Fußgänger auf reinen Radwegen nix verloren haben.
Ich habe durchaus schon Schilder Radfahrer absteigen
M∡rtin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com [Sun, May 16, 2010 at 04:27:16AM
CEST]:
Am 16. Mai 2010 00:11 schrieb Heiko Jacobs heiko.jac...@gmx.de:
Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo
Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt
werden
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